Nürensdorf

Versorgertaxen: Nürensdorf erhält rund 800 000 Franken

Wegen eines Gerichtsurteils zahlt der Kanton Zürich den Gemeinden Versorgertaxen für Heimplatzierungen zurück. Die Gemeinden hatten jahrelang zu viel Geld bezahlt.

Ein Geldsegen geht über Nürensdorf nieder. (depositphotos.com)

Nürensdorf kann sich über einen beachtlichen Zustupf in die Gemeindekasse freuen. Vom Kanton erhält die Gemeinde genau 780 123 Franken und 36 Rappen. Dieser Betrag setzt sich aus sogenannten Versorgertaxen zusammen – das sind Gelder, welche die Gemeinden und Familien für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen zahlen müssen. Über ein halbes Jahrhundert lang sind die Gemeinden dafür aufgekommen, obwohl dies Aufgabe des Kantons gewesen wäre.

Dem Geldsegen geht ein jahrelanger Streit zwischen Gemeinden und Kanton voraus. Ausgelöst hatten ihn die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf. Nach einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2016, das beschied, dass eigentlich der Kanton für die Versorgertaxen aufkommen müsste, haben die Zürcher Gemeinden das Gespräch mit dem Kanton gesucht, um über Rückvergütungen zu reden, blitzten aber ab.

Musterprozess gegen Kanton

Darauf haben Erlenbach und Regensdorf stellvertretend für alle 162 Gemeinden einen Musterprozess gegen den Kanton geführt. Der Fall ging durch verschiedene Instanzen, bis im Mai 2021 das Verwaltungsgericht den Gemeinden recht gab.
Die Gemeinden konnten anschliessend ihre Rückforderungen geltend machen, aber wegen der Verjährungsfrist nur rückwirkend auf zehn Jahre und nicht bis zurück ins Jahr 1962, aus dem das mittlerweile veraltete Jugendheimgesetz datiert. Für den Kanton ist dieses Urteil dennoch eine sehr teure Angelegenheit: Auf alle Gemeinden gerechnet, kostet dieser Entscheid den Kanton gemäss Schätzungen bis eine halbe Milliarde Franken, vorausgesetzt, alle Gemeinden fordern ihr Geld zurück.

Alle Fälle aufarbeiten

Für die Gemeinden ging nach dem Urteil die Arbeit los, denn für die Rückerstattungen mussten sie alle Fälle in den Zeiträumen 2006 bis 2016 und 2018 bis 2021 aufarbeiten, belegen und einreichen, wie Gemeindeschreiber Andreas Ledermann erklärt. «Eine ziemliche Büez» sei das gewesen und habe wieder einiges an Arbeitsstunden gekostet. Für die Abwicklung ist die Fachstelle Soziales zuständig.

Ein Teil des Geldes fliesst zurück an die betroffenen Eltern. Im Fall von Nürensdorf sind das rund 200 000 Franken, schätzt Ledermann, so dass der Gemeinde knapp 600 000 Franken bleiben. Das Geld wird voraussichtlich in den nächsten Monaten ausbezahlt.
Seit dem Jahr 2022 regelt nun das neue Heimgesetz unter anderem auch die Kostenverteilung. Die Gemeinden übernehmen 60 Prozent der Versorgertaxen, der Kanton 40 Prozent.

Diesen Artikel können Sie liken!