OLC Kapreolo erhält Recht vor Baurekursgericht
Wie die Gemeinde Brütten heute mitteilt, ist der Rekurs des OL Kapreolo zur Durchführung eines Orientierungslaufes im April 2024 offenbar vor Baurekursgericht angenommen worden.
Der OLC Kapreolo hat von der Gemeinde Brütten bei seiner Anfrage im Juni 2023 zur Durchführung eines Orientierungslaufes (OL) im Brüttener Wald um den Chromberg für April 2024 eine abschlägige Antwort erhalten. Auch das nochmalige Wiedererwägungsgesuch wurde negativ beantwortet. Begründet hatte es die Gemeinde damit, dass «für diese Zeit, in der die Wildtiere sehr störungsanfällig sind, keine Bewilligung in Aussicht gestellt wird.» Und, dass praktisch alle Wildtiere sich zu diesem Zeitpunkt in einer schwierigen und störungsanfälligen Zeit (Jungenaufzucht) befänden. Auch die Jagdgesellschaft Brütten und die kantonale Jagdverwaltung äusserten sich ablehnend dazu.
Rechtsschritte eingeleitet
Daraufhin erhob der OLC Kapreolo im August 2023 Rekurs gegen diesen Beschluss vor dem Baurekursgericht des Kantons Zürich. Der Verein erwägte dabei auch die Auflage, Wildruhezonen, Natursperrgebiete sowie weitere forstbezogene Einschränkungen unter Mitwirkung der Förster, der Jagdgesellschaften und der Laufleitung bis 31. Dezember 2023 festzulegen. Die Laufbahnen würden so gelegt, versprachen sie, dass den Tieren nötigenfalls Fluchtwege und Rückzugsgebiete blieben. Der geplante Anlass soll immerhin rund 900 Teilnehmende von acht bis 90 Jahren anziehen und auf zirka 40 verschiedenen Strecken zeitlich gestaffelt stattfinden, so dass zirka 250 Teilnehmende jeweils gleichzeitig unterwegs seien.
«Die Natur lässt sich nicht auf ein Datum in der Waldverordnung terminieren.»
Die Gemeinde hat ebenso von ihrer Seite einiges ins Feld geführt, unter anderem die Brut- und Setzzeit, welche im Hundegesetz geregelt sei und von 1. April bis Ende Juli definiert sei. Die Natur lasse sich jedoch nicht auf ein Datum in der Waldverordnung terminieren. Zudem habe der Frühling in den letzten Jahren stets relativ früh begonnen. Es sei schwer zu verstehen, einen solchen Anlass in einer Zeit durchzuführen, in der Hunde angeleint sein müssten und keine Waldarbeiten durchgeführt werden dürften.
Störanfälligkeit auch durch Allgemeinheit
Im 16-seitigen Entscheid des Baurekursgerichts wird neben den Störfaktoren für Wildtiere auch detailliert auf die Naturschutzobjekte und die einzelnen Waldbereiche eingegangen. Am Ende kommt das Baurekursgericht dennoch zum Urteil, dass auch mit Auflagen keine absolute Sicherheit gewährleistet werden könne, ein Restrisiko bleibe, dass vereinzelte Tiere gestört oder Sperrgebiete betreten würden. Aber dieses Risiko bestünde ohnehin, da das Waldareal der Allgemeinheit zugänglich sei.
Die Gemeinde hat auf ihrer Website bereits mitgeteilt, dass sie das Urteil nicht anfechten werde. Pascal Vieser, Präsident des OLC Kapreolo, möchte sich nicht weiter dazu äussern. Es sei ein Gespräch zwischen ihnen und der Gemeinde einberaumt worden. Das Baurekursgericht erklärt, die Gemeinde Brütten sei einzuladen, eine Bewilligung in Erwägung zu ziehen unter erforderlichen Auflagen zu den Sperrgebieten, zum Start- und Zielbereich und zu den Laufbahnen. Die Traktandenliste für das Gespräch ist also bereits in Grundzügen festgehalten.