Poker um Landverteilung
Durch die Zustimmung der Baudirektion des Kantons Zürich zum privaten Gestaltungsplan «Arbeitsplatzgebiet Chätzler» ist ein weiterer Meilenstein für das angedachte Gewerbegebiet getan.
Schritt um Schritt nähern sich die Initianten dem Ziel des Gewerbegebietes Chätzer. Mit der Zustimmung der Baudirektion des Kantons Zürich zum privaten Gestaltungsplan im September, ist man dem Ziel einen Schritt nähergekommen. Im Variantenstudium, welches im Vorfeld zum Gestaltungsplan erarbeitet wurde, ist ein Bestandteil für ein baufähiges Projekt die Bereinigung der Parzellenstruktur.
Drei Eigentümer
Drei Eigentümer teilen sich das rund 6801 Quadratmeter grosse Landstück am Rande des Dorfes: Einerseits die Gemeinde mit 3305 Quadratmeter, andererseits die Geschwister Sylvia und Urs Menzi sowie mit einem kleinen Teil von 20 Quadratmeter die EKZ, welche ihr Trafohäuschen darauf stehen hat. Die Gemeinde hat immer kommuniziert, dass sie ihren Landanteil im Baurecht abgeben möchte und keine Bauten selbst zu erstellen plant. Die Geschwister Menzi hatten die Idee, die Bauten selbst zu erstellen und die Gewerberäume zu vermieten. Aus dem Variantenstudium zeigte sich, dass eine machbare Aufteilung für drei Baukörper nur mit einer neuen Parzellenstruktur Sinn machen würde.
Davon sind die Geschwister nun anscheinend abgewichen. Ein Teil des Landes steht zum Verkauf. Einiges könnte im Zuge eines Verkaufes noch angepasst werden, beispielsweise ein direkter Kauf des Landes oder ein Kauf im Baurecht. Ebenso besteht noch Spielraum über die Grösse des Landstücks und den Landerwerb der Gemeinde von den Geschwistern Menzi auf dem Perimeter für die geplante Entsorgungsstelle.
Kein Baudruck
Das Landstück an der Gernstrasse wird nun auf dem freien Markt ausgeschrieben und es wird sich zeigen, wie attraktiv Gewerbetreibende den Chätzler einschätzen. Die zu Beginn des Projektes im Jahre 2017 herrschende Euphorie sei ein wenig abgeflacht, konstatiert Gemeindepräsident Fritz Stähli. Einige Gewerbetreibende, die Interesse anmeldeten, haben bereits an anderen Orten einen Standort gefunden, der Zeitfaktor war ihnen zu unsicher. «Ein solches Verfahren mit BZO-Änderung und Gestaltungsplanverfahren kann man zeitlich nicht beeinflussen. Da sind wir vom Kanton abhängig», sagt Stähli. Der Gemeinderat hätte gern weitergearbeitet wie vorgesehen, aber mit mehreren Partnern sei dies halt schwierig und daher sei man gespannt, ob sich jemand für die Bauparzelle interessiere. Auf jeden Fall sei es in der BZO nun verankert und der Gestaltungsplan festgesetzt. «Die Gemeinde muss nicht zwingend das Land überbauen, wir haben nun die Grundlagen dazu geschaffen, jetzt sind wieder andere am Zug.»
In einem weiteren Schritt wird die Trafostation, welche ungünstig im Zentrum des Perimeters liegt in den südöstlichen Teil verlegt. Die Verhandlungen mit der EKZ sind bereits weit fortgeschritten. Zudem ist vor dem ersten Baugesuch ein landschaftsarchitektonisches Projekt für eine besonders gute Einordnung des gesamten Gestaltungsgebiet zu finalisieren. Dieser Auftrag wird in den nächsten Wochen an einen Landschaftsarchitekten vergeben.