Bassersdorf

Unbürokratische Hilfe für von häuslicher Gewalt betroffene Frau

Weil eine Frau von ihrem Mann bedroht wurde, schlief sie eine Nacht auf der Strasse. Am nächsten Tag holte sie sich Hilfe bei der Gemeinde – und erhielt ein Notzimmer.

Eine Bassersdorferin in Not suchte bei der Gemeinde um Hilfe – und erhielt umgehend Unterstützung. (zvg)

Serife K.* (Name geändert) ist müde und verzweifelt. Am Vorabend ist ihr Ehemann zum wiederholten Mal auf sie losgegangen. Sie floh – und hat die Nacht auf einer Sitzbank in Zürich verbracht. Am nächsten Tag erscheint sie pünktlich zu ihrer Arbeit als Putzfrau in einem Bassersdorfer Haushalt – und beichtet der Hausherrin schliesslich ihre Notlage. Das von der Hausherrin darauf angebotene Gästezimmer möchte sie nicht annehmen – auf ihren Ratschlag hin meldet sie sich dafür bei der Gemeinde. Obwohl sie sich für ihr Anliegen schämt, wie sie erzählt.

Am Schalter wird sie von einem «sehr freundlichen Herrn» empfangen, angehört und darauf zum Zimmer begleitet, wo sie insgesamt fünf Monate Unterschlupf findet. Nachher kann sie zurück in ihre Wohnung; der Ehemann musste ausziehen. Die Gemeinde Bassersdorf bestätigt den Vorfall. Auch wenn sowas nicht häufig vorkäme, sei man für solche Fälle gerüstet: «Im Rahmen des Konzepts Notbeherbergung konnten wir ihr ein Zimmer in einer Asylunterkunft anbieten», erklärt Simon Stark, Leiter Abteilung Soziales.

Pro Jahr werde die Abteilung Soziales mit rund zwei Fällen von häuslicher Gewalt konfrontiert. Obwohl die Gemeinde in der Regel erste Anlaufstelle sei, läge die Zuständigkeit beim Kanton. Die Gemeinde leitet die Betroffenen darum an Opferberatungsstellen weiter oder an die Frauenhäuser oder Schutzunterkünfte im Kanton.

«Bei einer persönlichen Notlage wie etwa der hier vorliegenden können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner an die Abteilung Soziales wenden»

Simon Stark, Abteilung Soziales

Gemeinde hilft wenn möglich

Im vorliegenden Fall wollte die betroffene Frau jedoch gar nicht Anzeige erstatten, sondern suchte nur eine vorübergehende Bleibe. «Bei einer persönlichen Notlage wie etwa der hier vorliegenden können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner an die Abteilung Soziales wenden», betont Stark. Die Gemeinde vermittelt ihnen darauf ein befristetes Zimmer – allerdings nur, wenn die Gemeinde über passenden Leerstand verfügt, so Stark weiter; manchmal könne man auch nur ein Bett in der Notschlafstelle vermitteln. Und das Angebot ist nicht kostenlos. Auch Serife K. zahlte monatlich rund 500 Franken für das Zimmer.

Doch noch heute, einige Monate später, betont sie: «Ich bin der Gemeinde Bassersdorf sehr, sehr dankbar für diese schnelle Hilfe.» Sowohl sie wie auch die Hausherrin, bei der sie putzt, seien überrascht gewesen, wie unbürokratisch ihr geholfen wurde. Mit ihrer Geschichte möchte sie anderen betroffenen Frauen – oder Männern – Mut machen, sich ebenfalls Hilfe zu holen.

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