Allgemeines Feuerverbot per Ende August aufgehoben
Per Ende August haben Bassersdorf, Brütten und Nürensdorf das Ende Juli wegen anhaltender Trockenheit verhängte Feuer(werks)verbot aufgehoben.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Zürich mit Gültigkeit ab 21. Juli ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe erlassen. Zusätzlich erliessen die Gemeinden Bassersdorf, Brütten und Nürensdorf in Absprache ein Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot.
Mit den Niederschlägen sowie dem Temperaturrückgang in den vergangenen Tagen hat sich das Brandrisiko reduziert. Weiterhin werden sinkende Temperaturen und Gewitter prognostiziert. Wie die drei Gemeindeverwaltungen melden, wird per Ende August auf allen Gemeindegebieten das allgemeine Feuerverbot aufgehoben. Grillieren mit Holz/Holzkohle in den Gärten und auf Balkonen ist somit unter Einhaltung der nötigen Sorgfalt wieder erlaubt.
Das kantonale Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe behält weiterhin Gültigkeit. Über die Aufhebung dieses Verbots entscheidet die kantonale Baudirektion; sie wird die Bevölkerung zum gegebenen Zeitpunkt informieren.