Kanton lehnt Nachtruhe-Initiative ab, stimmt aber dem Gegenvorschlag zu
Mitte Juni schmetterte der Kantonsrat die Nachtruhe-Initiative mit 171 zu 5 Stimmen ab – und nahm stattdessen den Gegenvorschlag mit 105 zu 71 Stimmen an. Die Nachtruhe soll mit finanziellen Anreizen gewährt werden.
Am Flughafen Zürich darf weiterhin zwischen 6 und 23 Uhr geflogen werden; mit einer Toleranzphase bis 23.30 und in Ausnahmefällen bis 24 Uhr. Die sogenannte Nachtruhe-Initiative, die eine strikte Nachtruhe ab 23 Uhr gefordert hatte, scheiterte im Kantonsrat klar mit 171 Nein- zu 5 Ja-Stimmen. Die Gegner der Initiative hatten angeführt, dass der Flughafen Zürich ansonsten massiv schlechter erreichbar wäre und an Attraktivität verlieren würde.
Je später, desto teurer
Angenommen wurde hingegen der von der Grünliberalen Partei angeregte und von der parlamentarischen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) ausgearbeitete Gegenvorschlag. Dabei sollen Flüge, die nach 23 Uhr starten oder landen, dafür finanziell bestraft werden – je später, desto teurer wird es für die Fluggesellschaften. Der Verein Region Ost, der sich seit 2004 für weniger Fluglärm und eine strikte Nachtruhe einsetzt, begrüsst das Ja zum Gegenvorschlag: «Das Ja ist ein politisches Zeichen, dass die Zahl der Flüge während der Nachtsperrzeit sinken und der Regierungsrat verstärkt auf die Einhaltung der Nachtflugordnung hinwirken muss», schreibt der Verein.
Die Flughafen Zürich AG zeigt sich erfreut über das Nein zur Initative, aber wenig begeistert über den Gegenvorschlag: «Dieser bringt nur höheren administrativen Aufwand, ohne die Verspätungssituation zu verbessern», schreibt sie. Sollte der Gegenvorschlag in Kraft treten, werde man jedoch wie gefordert die Ausnahmen künftig auch zuhanden der kantonalen Behörden rapportieren.
Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, sofern kein Referendum ergriffen wird. Auch auf nationaler Ebene sind die Betriebszeiten ein Thema: Das Luftfahrtgesetz wird derzeit revidiert und sieht Betriebszeiten bis 23.30 Uhr vor, die gesetzlich geschützt sind und nicht mehr von kantonalen Initiativen geändert werden können.

