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Reisen über die Festtage am Flughafen Zürich

Die Tage rund um Weihnachten und Neujahr sind bei Reisenden besonders beliebt. Die Flughafen Zürich AG erwartet deshalb ein erhöhtes Passagieraufkommen. Mit der richtigen Vorbereitung reisen Passagiere entspannt.

Die Tage am Ende des Jahres werden gerne genutzt für Besuche bei Familie und Freunden. (zvg)

Um die Reise möglichst entspannt zu starten, wird den Passagieren empfohlen, sich bereits vor Ankunft am Flughafen gut vorzubereiten. Dazu gehören folgende Dinge:

  • Online-Check-in oder – wo möglich – das Vorabend-Check-in nutzen und vorab abklären, welche Vorgaben betreffend Sperrgepäck, wie Skiern oder Musikinstrumenten, bei der jeweiligen Airline gelten.
    Information zu den Check-in-Möglichkeiten 
  • Passagieren der Lufthansagruppe (Lufthansa, SWISS, Edelweiss, Austrian, Brussels) und Aegean Airlines, Air France, Chair, Condor, KLM sowie der SAS stehen zudem Self-Bag-Drop-Automaten zur Verfügung.
    Informationen zum Self Bag Drop 
  • Empfohlene Einfindungszeit am Flughafen Zürich anzeigen lassen: Über die «Flug finden»-Funktion auf der Flughafen-Website den eigenen Flug aufrufen und anschliessend erfassen, ob man bereits eingecheckt hat und/oder ob man ausschliesslich mit Handgepäck reist. Danach wird die empfohlene Einfindungszeit am Flughafen Zürich individuell als unterstützende Information angezeigt.
    Zu den Fluginformationen
  • Wer sich nebst einem separaten Aufenthaltsbereich im Airside Center inklusive Premium Snack und Getränk auch Zugang zur Priority Lane an der Sicherheitskontrolle wünscht, kann die Vorteile des Angebots «ZRH Comfort» nutzen. Weitere Informationen und Preise sind hier ersichtlich:
    ZRH Comfort buchen

e-Gate-Nutzung neu für Passagiere ab 12 Jahren

Die e-Gates in der Lokaleinreise und in der Einreise B stehen neu auch Reisenden ab 12 Jahren – statt wie bisher ab 18 Jahren – zur Verfügung.

Die im Einzelfall weiterhin erforderlichen Nachkontrollen erfolgen wie bisher an den Nachkontrollschaltern. Bestehende Anforderungen wie ein biometrischer Pass, die Staatsbürgerschaft der Schweiz oder eines EU-/EWR-Landes oder eine gültige schweizerische Aufenthaltsbewilligung (C und B) bleiben Voraussetzung für die Nutzung der e-Gates, auch für die mitreisenden Kinder.

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