Amtlich

Sirenentest am Mittwoch, 1. Februar 2023

Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.

Getestet wird «Allgemeiner Alarm» und «Wasseralarm» (zvg)

Katastrophen können sich zu jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes sowie die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handelt.

Um die Bevölkerung umgehend zu alarmieren, verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5000 stationären sowie 2200 mobilen Sirenen, davon 467 stationäre und 200 mobile im Kanton Zürich. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.

«Allgemeiner Alarm» und «Wasser Alarm»

Am Mittwoch, 1. Februar 2023, wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen mittels einem «Allgemeinen Alarm» und einem «Wasseralarm» getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von 60 Sekunden Dauer. Bei Bedarf kann der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden.

Ab 14 Uhr bis spätestens um 16 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet, welches im Kanton Zürich bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung alarmieren würde. Dieser besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist man aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Aufgrund der hohen Dichte von fest installierten oder mobilen Sirenen im Alarmierungsnetz des Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung umgehend alarmiert werden.

Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.

Weiter Informationen auf www.alert.swiss sowie der Alertswiss-App.

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