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Bassersdorf

Ja zu Feuerwerksverbots-Initiative

Die Stimmberechtigten von Bassersdorf haben an diesem Wochenende der Initiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» mit 66.4 Prozent Ja-Anteil zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug rund 45 Prozent.

Lärmendes Feuerwerk ist in Bassersdorf nun auch m 1. August und an Silvester verboten. (zvg)

Genugtuung für die Bassersdorfer Stimmbürgerin Tanja Bernhard. Ihre Initiative, welche das private Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ganzjährig verbieten will, hat nun auch die zweite Hürde an der Urne geschafft. Bereits an der Juni-Gemeindeversammlung hatte sich eine Mehrheit der Anwesenden hinter die Initiantin gestellt und sich für ein Verbot ausgesprochen. Ein nachträglicher Antrag auf eine Urnenabstimmung ist nun erneut zugunsten der Initiantin und ihren Mitstreiterinnen ausgegangen. 66.4 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich nun für ein ganzjähriges Verbot aus.

Nichtlärmendes Feuerwerk weiterhin erlaubt

Das heisst, dass auch am 1. August und am 31. Dezember privat kein lärmendes Feuerwerk mehr gezündet werden darf. Nichtlärmendes Feuerwerk bleibt weiterhin erlaubt. Feuerwerk an besonderen Veranstaltungen im öffentlichen Interesse kann weiterhin vom Gemeinderat bewilligt werden. So beispielsweise beim Bassersdorfer Sechseläuten und an der Fasnacht.

Gemeinderat gegen Initiative

«Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Kenntnis und wird es so umsetzen», sagt Gemeindepräsident Christian Pfaller auf Anfrage. Die Gemeindeexekutive hatte bereits bei der Gemeindeversammlung empfohlen, die Vorlage abzulehnen und war auch für die Urnenabstimmung noch seiner Haltung abgewichen. Er war der Ansicht, dass die neue Polizeiverordnung, welche 2023 in Kraft trat, bereits eine klare Grundlage für die Verwendung von Feuerwerk bilde. Die Verwendung von Böllern und das Abbrennen von Feuerwerk in Menschenansammlungen seien bereits heute verboten. Im Vergleich dazu sei das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk an lediglich zwei Tagen im Jahr für den Gemeinderat vertretbar. Die Polizeiverordnung muss nun entsprechend angepasst werden.

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