Baudirektion genehmigt BZO nur teilweise
Die kantonale Baudirektion versetzt der Gemeinde Bassersdorf einen Dämpfer: Einige Änderungen in der revidierten BZO wurden zurückgewiesen.
Damit haben die wenigsten gerechnet: in der Genehmigungsverfügung der kantonalen Baudirektion weisen sie einige wichtige Änderungen der BZO-Gesamtrevision ab, darunter die Ein- und Umzonungen in eine Zentrumszone der Gebiete südöstlich des Dorfplatzes und nördlich des Bahnhofs mit dem Bahnhofvorbereich bis zum Auenbach und dem Gebiet «Im Baumgarten», die mit der Zustimmung des Souveräns neu als Zentrumszonen ausgeschieden wurden.
Begründet wird der Entscheid, dass der Anteil der Gewerbeflächen nicht gemäss der kantonalen Praxis auf mindestens 20 Prozent festgesetzt wurde. Der Gemeinderat Bassersdorf «ist erstaunt», wie er in einer Stellungnahme schreibt, «da die von der Planungskommission und dem Gemeinderat gewählte Regelung die Bereitstellung von ausreichend Gewerbeflächen in den Erdgeschossen zur Belebung der Quartiere vorsah.» Zudem bemängelt die kantonale Baudirektion, dass der Hochwasserschutz für diese bauliche Entwicklung nicht gegeben sei. Zwei heisse Eisen, die nun auch die Neuanordnung der Anlagen beim Bahnhof im Projekt «Mehrspur Zürich-Winterthur» betreffen könnten. Zurzeit läuft für das Gebiet Bahnhof Nord ein Studienauftrag der Gemeinde und der SBB, um die zukünftige Entwicklung des Gebietes näher zu beleuchten.
«Dafür wollen wir jetzt möglichst rasch Rechtssicherheit schaffen.»
Kein Rekurs – aber nächste Teilrevision
Der Gemeinderat hat gegen diese teilweise Nichtgenehmigung nicht rekurriert, wie in der Mitteilung weiter ausgeführt wird, damit die übrigen Bestimmungen für anstehende Bauvorhaben rasch in Kraft gesetzt werden können. Gemeindepräsident Christian Pfaller erklärt: «Wir haben zurzeit einige Bauvorhaben, welche umgesetzt werden wollen, bei denen jedoch noch abgewartet wird, bis die BZO-Revision rechtskräftig ist. Dafür wollen wir jetzt möglichst rasch Rechtssicherheit schaffen.» Natürlich schränke diese Nichtgenehmigung der neuen Zentrumszonen die gemäss kommunalem Richtplan gewünschte, weitere Entwicklung von Bassersdorf ein. «Die BZO-Gesamtrevision wie die unsere ist ein langer Prozess, für den wir mit der Entwicklungsstrategie Bassersdorf 2030 einen Grundstein legten und den wir seitdem kontinuierlich weiterverfolgt haben. Es geht um eine möglichst grosse Offenheit für zukünftige Generationen – diesem Gedanken haben wir Sorge getragen.»
«Hier geht es um einen Entscheid der Bassersdorferinnen und Bassersdorfer, welcher missachtet wird.»
Kantonale Praxisanwendung
Dass die Baudirektion nun in solch wichtigen Bestimmungen wie der Zentrumszone das herrschende Recht anders auslegen und sich auf eine kantonale Praxisanwendung stützen, stösst dem Gemeindepräsidenten sauer auf. «Wir haben Gewerbeflächen ausgewiesen, jedoch keine 20 Prozent, wie vom Kanton als Praxis angewendet wird und nirgends rechtlich verbrieft ist, sondern rund 12 Prozent. Damit wollten wir einen massvollen Mix von Gewerbeflächen zu Wohnflächen in den betroffenen neuen Zentrumszonen erreichen und insbesondere für die Belebung der Erdgeschosslagen sorgen.» Es sei niemandem gedient, leerstehende Gewerbeflächen zu haben. Dass der Kanton damit auch die Gemeindeautonomie beschneide, sei ein weiterer Punkt, den ihn störe. «Hier geht es um einen Entscheid der Bassersdorferinnen und Bassersdorfer, welcher missachtet wird.»
Die Festsetzungs- und Genehmigungsentscheide zur BZO seitens Gemeindeversammlung und Baudirektion werden im Spätsommer 2023 publiziert. Liegen keine Rekurse vor, tritt die Rechtskraft der neuen BZO im Oktober dieses Jahres ein.
Studienauftrag schafft zusätzliche Argumente
Das Zentrumszonen-Thema ist noch nicht vom Tisch. Der Gemeinderat erwägt, die Ein- und Umzonung in einer zeitnahen Teilrevision der BZO zu prüfen. Christian Pfaller dazu: «Wir müssen anscheinend dem Kanton detaillierter aufzeigen, was wir wollen, warum wir die abgelehnten Zentrumszonen so gesetzt haben und dass wir keine Gewerbeflächen wollen, die wir allenfalls nicht besetzen können. Wir sind auf gutem Weg mit dem Studienauftrag und können aufzeigen, welche Entwicklung möglich ist – jetzt halt mit einem Umweg über eine Teilrevision.» Man werde erneut das Gespräch suchen, eben auch aufgrund des derzeit laufenden Studienauftrags der SBB, des Kantons und Gemeinde zum Gebiet Bahnhof Nord, dessen Resultate im Herbst 2023 vorliegen werden. (sg)