Region

Nürensdorf zieht Entscheid weiter – Oberembrach gibt auf

Nun steht Nürensdorf alleine da: die Gemeinde Oberembrach hat entschieden, das Urteil des Baurekursgerichts vom 11. Juni dieses Jahres zur definitiven Schliessung der Eigentalstrasse zu akzeptieren. Nürensdorf zieht das Urteil vor Verwaltungsgericht.

Die Eigentalstrasse ist viel diskutiert und soll nun defintitiv im August 2027 geschlossen werden. (sg)

Nach dem Entscheid des Baurekursgerichtes Mitte Juni war man gespannt auf die Reaktion der beiden Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach (wir berichteten). Während die Naturschutzkommissionen frohlockten, wurde in den Gemeindebüros diskutiert.

Oberembrachs Gemeinderat zieht nun einen anderen Schluss als derjenige von Nürensdorf. Den Ausschlag für das Aussteigen von Oberembrach sei die Aussichtslosigkeit auf ein anderes Urteil durch eine nächste gerichtliche Instanz, erklärt Oberembrach in ihrer Medienmitteilung. Zudem sehe man sich in der Pflicht, verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umzugehen und ein Weiterzug würde erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Der beigezogene Rechtsvertreter werte das Urteil des Baurekursgerichtes so, dass eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht faktisch keine Erfolgsaussichten habe.

Dieselbe Ausgangslage – zwei Wege

Demgegenüber steht die Einschätzung des Gemeinderates von Nürensdorf. Auch dieser hat das besagte Urteil mit einem Rechtsvertreter geprüft und «die bisherige gerichtliche Beurteilung zur Kenntnis genommen», wie die Gemeinde in ihrer Medienmitteilung schreibt, die in vielen Teilen derjenigen von Oberembrach entspricht. Wie schon öfter vom Gemeinderat betont, sieht er sich dem klaren Auftrag der Initiative Morf verpflichtet, sämtliche demokratischen und rechtlichen Möglichkeiten für die Offenhaltung der Eigentalstasse auszuschöpfen.

Vollständige Sperrung nötig?

Die Gemeinde sieht jedoch eine zentrale Frage im Mittelpunkt: Erfordert der Schutz des betroffenen Gebiets zwingend eine vollständige Sperrung für den motorisierten Individualverkehr oder gäbe es Alternativen ähnlich dem heutigen Regime. Dabei stelle der Gemeinderat den Naturschutz nicht infrage, er möchte dennoch ausloten, ob dieses Ziel mit weniger einschneidenden Massnahmen erreicht werden könne, beispielsweise mit Teilschliessungen oder anderen verhältnis¬mässigen Lösungen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass Naturschutz und die berechtigten Anliegen der Bevölkerung sorgfältig gegeneinander abzuwägen seien.

Klarer politischer Auftrag

Daher zieht der Gemeinderat Nürensdorf das Urteil weiter ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und will eine vertiefte gerichtliche Beurteilung der für Nürensdorf wesentlichen Sach- und Rechtsfragen erreichen, insbesondere hinsichtlich der Verhältnismässigkeit einer vollständigen Sperrung und der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen.

Der Gemeinderat Nürensdorf betont in ihrer Medienmitteilung nochmals, dass er sich während der vergangenen Jahre mit grossem Engage¬ment für den Erhalt der Eigentalstrasse in ihrer heutigen Form eingesetzt habe. Der Anlass dazu war der klare politische Auftrag der Stimmberechtigten sowie der bewilligte Rahmenkredit über 750 000 Franken. Dannzumal hat der Gemeinderat sich noch gegen ein Engagement gesträubt, wurde jedoch an der Gemeindeversammlung im November 2022 überstimmt.

Kanton in der Pflicht

Einig sind sich die beiden Gemeinden, dass der Kanton seiner Aufgabe ebenso nachkommen sollte. Sollte es am Ende doch zur Schliessung kommen, sei der Kanton für wirksame flankierende Massnahmen zuständig, um die Verkehrsflüsse vernünftig zu lenken und Quartiere und Weiler rund ums Eigental gegen den zu erwartenden Ausweich- und Schleichverkehr zu schützen.

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