Nürensdorf

Eigental: Angriff auf den Kompromiss des Runden Tisches

Am 19. November entscheiden die Nürensdorfer Stimmbürgerinnen und -bürger über einen Rahmenkredit an der Urne, über den sie an der Gemeindeversammlung bereits abgestimmt hatten.

Genügend Unterschriften für autofreies Eigental gesammelt. (Archiv)

Die beiden Lager sind gesetzt: die eine Gruppierung wertet den Naturschutz für das Eigental höher, die andere Gruppierung will die Strasse offenhalten für den motorisierten Verkehr, da ein Nebeneinander durchaus möglich sei, wie sie betonen. Mit seiner Initiative hat Max Morf nun losgetreten, dass eine Entscheidung herbeigeführt wird. Ist es den Nürensdorfern wert, 750 000 Franken über mehrere Jahre hinweg einzusetzen, um den Gemeinderat anzuhalten, alles Mögliche noch zu versuchen, mit dem Ziel der Offenhaltung der Eigentalstrasse für den motorisierten Individualverkehr über die geplante Schliessung 2027 hinaus?
Der Rahmenkredit sagt allerdings noch nicht aus, für welche Massnahmen das Geld gesprochen wird, denn diese Massnahmen sind noch nicht bekannt. Man geht von Gutachten und Studien aus sowie Honoraren für externe Begleiter des Prozesses, allenfalls eine Anwaltskanzlei und ein PR-Büro. In Oberembrach ist die Situation bereits geklärt: An der Gemeindeversammlung vom Juni wurde der Rahmenkredit knapp mit 49 zu 41 Stimmen bewilligt, nachdem eine Umfrage anfangs Jahr noch 80 Prozent Ja- zu 20 Prozent Nein-Stimmen ergeben hatten.

Mittel nicht haushälterisch  eingesetzt

Der Gemeinderat Nürensdorf lehnt den Kredit ab mit der Begründung der geringen Erfolgsaussichten und sagt, dass die Mittel nicht haushälterisch eingesetzt würden. Im Hinblick auf die Finanzplanung mit den hohen Investitionen in den nächsten Jahren durchaus erklärbar. Die Rechnungsprüfungskommission hingegen empfiehlt die Annahme. RPK-Präsident Jürg Schnyder erklärt: «Wir sind vom Volk gewählt, dessen verlängerter Arm und sie haben die Initiative an der GV mit grossem Mehr angenommen.»

«Völliger Blödsinn»

Max Morf sagt deutlich: «Völliger Blödsinn diese Diskussion! Wen stört die Strasse denn wirklich – niemanden!» Der Verkehr werde so einfach auf andere Orte verlagert wie die bereits stark befahrenen Orte Kloten und Bassersdorf. Die Röhren für die Amphibien hätte man schon länger machen können und Geld gespart. Den Naturschutz störe vieles, aber ein Miteinander sei für ihn machbar.

Minimale Erfolgsaussichten

Das sehen die Interessengruppen des Naturschutzes anders. BirdLife-Co-Geschäftsführerin Kathrin Jaag etwa sagt: «Die grosse Stärke des Kompromisses vom Runden Tisch war, dass sich alle Ebenen zusammengerauft hatten; dass alle Seiten nach ausführlichen Diskussionen Kompromisse eingegangen sind und dass nichts übers Knie gebrochen wurde.» Sie sieht im Rahmenkredit viel Geld für einen Kampf mit minimalsten Erfolgsaussichten gegen bestehende nationale gesetzliche Vorgaben.

Rechtsgültige Vereinbarung

Die Medienstelle der Baudirektion des Kantons Zürich stellt sich auf Anfrage ebenso klar hinter den gefassten Entscheid des Runden Tisches. Dabei wurden auch Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, bei welchen sich betroffene Privatpersonen und Organisationen einbringen konnten. «Der Kompromiss mündete 2017 in koordinierte Entscheide der drei Gemeinden und der kantonalen Stellen. Diese Entscheide wurden nicht angefochten und sind rechtskräftig. Daran orientiert sich der Kanton Zürich weiterhin.» Damit lässt der Kanton durchscheinen, dass eine Wiederaufnahme des Prozesses für ihn nicht in Frage kommt. «Die Schliessung der Strasse ist eine Aufwertung für die Naturschutzgebiete, die weit über die temporären Sperrungen während der Amphibienwanderung hinausgeht.»

Abtretung schwächt Position

In den letzten Monaten haben Oberembrach und Nürensdorf gemeinsam eine Abschätzung in Auftrag gegeben bei einem Anwaltsbüro. Wie der Bericht der Handlungsempfehlungen nun zeigt, hat Kloten mit der Abtretung ihrer Strassenparzellen, notabene der längste Abschnitt der Eigentalstrasse, an den Kanton die Verhandlungsposition der ursprünglich drei Gemeinden des Runden Tisches gegenüber dem Kanton geschwächt. Ebenso sei die Auflösung der rechtlich gültigen Vereinbarung vom März 2017 für weitere Schritte notwendig. Einige Parteien des Runden Tisches signalisieren jedoch, dass dies kaum einvernehmlich möglich wäre und daher nur im Klageverfahren geregelt werden müsste. Ein Verfahren, das mit Sicherheit viel Geld für neuerliche Gutachten und Anwaltsvorstösse nach sich ziehen würde.

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