Region

Eigental: Vereinbarung widerrufen

Der Knatsch um die Schliessung der Eigentalstrasse geht in eine neue Runde. Die Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach teilen diese Woche per Medienmitteilung mit, dass sie entschieden haben, die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 mittels Verfügung zu widerrufen.

Mit der Strassenschliessung soll das Naturschutzgebiet besser geschützt werden. (rh)

Der Kanton Zürich will die Eigentalstrasse 2027 definitiv für den Durchgangsverkehr schliessen. So wie es 2017 an einem Runden Tisch aller beteiligten beschlossen wurde. Dagegen hat sich in den betroffenen Gemeinden Widerstand aus der Bevölkerung gebildet. Die bisher geführten Gespräche hätten leider keine Kompromissbereitschaft des Kantons erkennen lassen, heisst es in der Medienmitteilung. Aufgrund dieser Tatsache und der aus Sicht der Gemeinden veränderten Situation, hätten die Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach beschlossen, die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 mittels Verfügung zu widerrufen.

Erheblicher Druck

Im Jahr 2017 haben die Gemeinden Nürensdorf, Oberembrach und Kloten einer Vereinbarung zugestimmt, die den heutigen Modus zum Betrieb der Strasse bis Mitte 2027 beinhaltet. Diese sei, so die Gemeindevertreter, damals unter erheblichem Druck zustande gekommen, da sie die Bedingung für die Wiedereröffnung der wichtigen Verbindung war. Diese Zustimmung werde nun durch die beschlossene Verfügung widerrufen.

Bereits in den Beschlüssen im Jahr 2017 wurde festgehalten, dass die temporäre Schliessung zu erheblichem Ausweichverkehr führt. Inzwischen haben sich diese Annahmen bestätigt und es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Problematik mit der vollständigen Schliessung weiter verschärfen wird. Grund dafür ist einerseits das Bevölkerungswachstum und damit die Zunahme des Pendelverkehrs. Anderseits fehlt ein taugliches Verkehrslenkungsregime, um die Verlagerung auf das übergeordnete Strassennetz zu erreichen, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Veraltete Grundlagen

Weiter beruhen die damaligen Beschlüsse auf ökologischen Argumenten, die durch Studien belegt wurden. Heute muss festgestellt werden, dass diese Studien auf veralteten Daten basieren, Schwachstellen aufweisen oder lediglich Metastudien sind, welche die tatsächlichen Gegebenheiten im Eigental nicht berücksichtigen. Die damalige Interessenabwägung erfolgte somit auf einer unzureichenden Basis, welche auf das Eigental nicht oder nur begrenzt anwendbar ist.

Die zentrale Frage, ob der mutmasslich positive Effekt auf die Naturwerte, die negativen Auswirkungen der permanenten Sperrung auf die Bevölkerung überwiegen, kann deshalb nicht beantwortet werden. Aus der Sicht der beiden Gemeinden überwiegen deshalb die Interessen an der Offenhaltung und rechtfertigen den Widerruf der Vereinbarung von 2017, so die Gemeindevertreter von Nürensdorf und Oberembrach.

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