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Flughafen Zürich: Flüssigkeitsobergrenze für lokalabfliegende Passagiere ab Freitag angehoben

Am Flughafen Zürich dürfen lokalabfliegende Passagiere seit Freitag, 26. Juni 2026, Flüssigkeitsbehälter bis zu 2 Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen.

Am Flughafen Zürich profitieren Passagiere im Sicherheitskontrollgebäude neu von deutlich vereinfachten Abläufen: Dank moderner CT-Scanner können Flüssigkeiten und elektronische Geräte im Handgepäck bleiben, ein separater Flüssigkeitsbeutel ist nicht mehr nötig. Das sorgt für mehr Komfort und beschleunigt die Sicherheitskontrollen.

Die neue Technologie ermöglicht eine dreidimensionale Analyse des Gepäcks und erkennt Inhalte zuverlässiger. Seit Ende 2025 werden die Kontrolllinien schrittweise umgerüstet; inzwischen sind alle 26 Linien im Sicherheitskontrollgebäude mit der neuen Technik ausgestattet.

Wichtig: Die Regel gilt nur für Bereiche mit CT-Scannern. In Transfer- und Spezialbereichen gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften (max. 100 ml pro Behälter im 1-Liter-Beutel).

Reisende sollten zudem beachten, dass bestimmte Ausnahmen bestehen (z. B. Thermosflaschen nur leer mitführen, mögliche Einschränkungen bei Fotofilmen) und weiterhin genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle einplanen. Auch bei der Rückreise oder bei Umsteigeverbindungen können andere Regelungen gelten.

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