Gut Ding will Weile(r) haben
In der laufenden Teilrevision des Richtplans droht Ungemach für Strubikon: Der Regierungsrat klassifiziert Strubikon als Weiler. Die Gemeinde behält sich rechtliche Schritte vor.
Es geht nur um ein paar Worte auf Papier, aber die haben es in sich: Wird Strubikon in der Richtplan-Revision der Weilerzone zugerechnet, fällt die Kleinsiedlung aus der Bauzone. Für Grundeigentümer und Hausbesitzer hat diese Klassifizierung schwerwiegende Folgen. Weil Strubikon dann baurechtlich zum Kanton gehören würde, bedeutet das: für jedes noch so kleine Baugesuch müssen sich Hausbesitzer an den Kanton wenden – und damit voraussichtlich eine deutlich längere Bearbeitungszeit in Kauf nehmen sowie für höhere Kosten aufkommen.
Ungewiss ist, ob Umbauten, Anbauten oder sogar Neubauten überhaupt noch möglich wären. Denn in den Weilerzonen ist grundsätzlich nur der Erhalt der bestehenden Bausubstanz vorgesehen.
Klassierung «unangebracht»
In der Vernehmlassung hat sich die Gemeinde Brütten gegen die Einteilung Strubikons zur Weilerzone ausgesprochen. «Wir – und die Regionalplanung Winterthur und Umgebung RWU – halten diese neue Klassifizierung für unangebracht», sagt Gemeindepräsident Fritz Stähli. «Für uns ist Strubikon ein aussenliegender Ortsteil und damit Siedlungsgebiet.» Er argumentiert damit, dass die für eine Siedlungszone notwendigen Kriterien erfüllt sind: Es seien zwölf Häuser vorhanden, seit 1970 habe eine «erhebliche Bautätigkeit» stattgefunden und Strubikon habe sich «vom Wohnort für wenige Landwirtschaftsfamilien zum Siedlungsgebiet gewandelt». Zudem, so Stähli weiter, hätten die rund 60 Bewohner Strubikons mehrheitlich keinen direkten Bezug zur Landwirtschaft.
Der Regierungsrat hält dagegen, dass die Wohngebäude, die ausserhalb der Kernzone liegen, für die Kategorisierung nicht berücksichtigt werden könnten, weil eine Einzonung nicht möglich sei. «Aufgrund der Lage der Kleinsiedlung, ihrer unzureichenden ÖV-Erschliessung und der ländlich geprägten Umgebung wird die Festlegung als Weiler beibehalten», schreibt er im Mitwirkungsbericht.
Wer zahlt?
Noch völlig offen ist, wer in dem Fall für die finanziellen Einbussen der Eigentümer aufkommen würde – die Gemeinde, da diese die Bau- und Zonenordnungen anpassen müsste, oder der Kanton Zürich, oder der Bund, weil er die Kantone aufgefordert hatte, die Siedlungsgebiete neu zu definieren.
Nach dem Regierungsrat behandelt nun noch der Kantonsrat das Geschäft. «Sobald der Kanton die definitiven Umsetzungen festlegt und uns schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet, behalten wir uns rechtliche Schritte vor», sagt Gemeindepräsident Stähli.