Japankäfer erreicht Bassersdorf
Der Befall des Japankäfers konzentrierte sich bisher vor allem auf Kloten. Für 2026 hat der Kanton Zürich das Befallsgebiet und die Pufferzone jedoch ausgeweitet und Massnahmen verfügt, die nun umgesetzt werden müssen. Mit der Erweiterung des Befallsgebiets gelten in Teilen von Bassersdorf nun dieselben Vorschriften wie bisher in den besonders betroffenen Gebieten rund um Kloten.
Der aus Ostasien stammende Japankäfer gilt als invasiver Schädling und ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Sowohl die erwachsenen Käfer als auch ihre Larven verursachen Schäden. Besonders problematisch sind die Larven, die im Boden leben und sich von Pflanzenwurzeln ernähren. Betroffen sind vor allem Gräser auf feuchten Wiesen, Sportplätzen und Rasenflächen. Braune, vertrocknete Stellen auf Rasenflächen können ein Hinweis auf einen Befall sein. Die erwachsenen Käfer wiederum fressen an Blättern, Blüten und Früchten zahlreicher Pflanzenarten.
Bewässerung fördert Ausbreitung
Die Entwicklung des Japankäfers hängt stark von der Bodenfeuchtigkeit ab, da die Weibchen ihre Eier bevorzugt in feuchte Böden legen. Bewässerte Rasenflächen schaffen ideale Bedingungen. Deshalb gelten seit dem 1. Juni bis Ende September auch in Bassersdorf Verbote bei der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen.
Ebenso bestehen Vorgaben für den Transport von Grüngut und Bodenmaterial. Erdtransporte und Grünabfall gelten als besonderes Risiko, da Larven auf diesem Weg unbemerkt verschleppt werden können.
Gemeinderat Richard Dunkel und Ueli Meier, gemeindeinterner Koordinator zum Thema Japankäfer, begleiten die Umsetzung der Massnahmen in Bassersdorf. Beide betonen, dass die Gemeinde die Massnahmen nicht selbst festlegt. Diese seien Teil einer Verfügung des Kantons Zürich und müssten von der Gemeinde umgesetzt werden. Die zuständige Fachstelle für Fragen, Meldungen und Koordination zur Bekämpfung ist der Strickhof in Lindau.
Die kommunale Grüngutabfuhr bleibt für die Bevölkerung weiterhin möglich. Das in Bassersdorf gesammelte Grüngut wird über einen Entsorgungspartner verarbeitet, der sämtliche kantonalen Vorgaben erfüllt.
Bautätigkeit beim Bahnhof
Für die Bauarbeiten beim Bahnhof gelten dieselben Vorschriften wie im restlichen Gebiet. Gemäss Richard Dunkel bestehen klare Vorgaben für den Umgang mit Aushubmaterial. Der abgetragene Humus verbleibe im Gebiet und werde dort wieder eingebracht. Die Verantwortlichen stehen dazu in Kontakt mit den Fachpersonen des Strickhofs.
Sportanlagen und Freibad
Für öffentliche Grünflächen wie Freibäder oder Sportplätze können Ausnahmen beantragt werden. Wie bxa-Geschäftsführer Roland Wittmann bestätigt, ist dies für die Fussballplätze und die Grünflächen im Freibad rund um die Becken erfolgt. Voraussetzung dafür ist eine spätere Behandlung der Flächen durch Experten mit Nematoden. Diese mikroskopisch kleinen Fadenwürmer bekämpfen die Larven des Japankäfers im Boden auf biologische Weise. Die Kosten für diese Behandlung auf kommunalen Flächen werden vom Bund übernommen.
Mitarbeit gefragt
Die Eindämmung des Japankäfers ist nur möglich, wenn Bevölkerung, Betriebe und Behörden gemeinsam an einem Strang ziehen. Zwar sind keine systematischen Kontrollen vorgesehen, bei nachgewiesenen Verstössen gegen die Vorschriften können jedoch Bussen bis zu 10 000 Franken ausgesprochen werden.
Japankäfer gesichtet?
Verdächtige Funde sollen mit Foto und Fundortangabe dem Strickhof gemeldet werden, der Anlaufstelle für Auskünfte und Meldungen. japankaefer@strickhof.ch, Telefon 058 105 98 19.

