Umweg mit hohen Kosten
Der Entscheid des Baurekursgerichtes zu den Rekursen der Zentrumsüberbauung hallt nach. Die Gemeinde erarbeitet nun einen Gestaltungsplan.
Für Gemeindepräsident Fritz Stähli ist der vom Gemeinderat eingeschlagene Weg mit einem Gestaltungsplan der richtige und abschliessende Weg. «Wir erhalten dadurch von der Gemeindeversammlung eine klare Legitimation – oder eben nicht. Sollte es im Planverfahren erneut zu rechtlichen Schritten oder Rekursen kommen, haben wir eine deutlich bessere Ausgangslage mit einem gültigen Gestaltungsplan, als sie es jetzt war.» Zudem werde ein Gestaltungsplan vom Amt für Raumentwicklung des Kantons geprüft und abgenommen, so dass viele Fragen bereits ausgemerzt werden.
Fehlender Augenschein
Fritz Stähli sagt deutlich, dass er es immer noch nicht verstehe, warum das Baurekursgericht keinen Augenschein vorgenommen hat: «Der Augenschein wäre sehr wichtig gewesen, um die Lage und die Eigenschaften der Brüelgasse als Strasse wahrzunehmen.» So wurde einfach entschieden, ohne die tatsächlichen Verhältnisse einzubeziehen. Man wisse in den Gemeinden schon um die Belastung des Amtes, aber das könne kein Grund sein. Er habe sich seither immer mal wieder geachtet, wie andere Verkaufsläden die Problematik mit Trottoirüberfahrungen gelöst hätten und er komme zum Schluss: «gar nicht!» Da sei die Gefahr für Unfälle in Brütten, welche angeprangert werde, bedeutend tiefer. Es sei am Ende meistens auch Sache des Chauffeurs, ob er die nötige Sensibilität habe.
Auf die Frage, warum man nicht von Beginn weg einen Gestaltungsplan erarbeitet habe und diese Rechtssicherheit gesucht habe, antwortet Fritz Stähli: «Die Ausarbeitung eines Gestaltungsplans hätte das Projekt zeitlich verzögert und wäre mit erheblichen Kosten verbunden gewesen.» Bereits vor der Gründung der Genossenschaft lag dem Gemeinderat eine Offerte einer renommierten Fachfirma für die Erarbeitung eines Richtkonzepts, eines Richtplans sowie eines Gestaltungsplans im Umfang von rund 142 000 Franken vor. Angesichts dieser Kosten, der damals noch offenen Projektkonzeption sowie der Einschätzung, die später auch von der Genossenschaft nach der Projektübernahme geteilt wurde, dass eine Planung auf Grundlage der geltenden Bau- und Zonenordnung ausreichend und rechtlich tragfähig sei, wurde bewusst auf eine sofortige Ausarbeitung eines Gestaltungsplans verzichtet.
Ungewisse Verzögerung
Gemäss Einschätzung von Stähli dürfte die Erarbeitung eines entsprechenden Richtprojekts und Gestaltungsplans rund eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen und Kosten in der Grössenordnung von etwa 65 000 Franken verursachen. Aufgrund der zusätzlichen Verfahrensschritte, einschliesslich der vorgesehenen Auflagen, Fristen und allfälliger Rechtsmittelverfahren, ist mit einer weiteren zeitlichen Ausdehnung des Baustarts zu rechnen, deren Ausmass derzeit nicht abgeschätzt werden kann. «Sehr schade!», meint er lakonisch.
Rekurrenten in der Pflicht
Fritz Stähli erhofft sich bei der Erarbeitung einer Lösung auch die Mitarbeit der Rekurrenten. «Wir ändern am ursprünglichen Projekt nicht viel: es entspricht der Bau- und Zonenordnung und wurde mit Fachleuten erarbeitet. Diese Arbeit ist jetzt nicht plötzlich nichts mehr wert.» Er spüre sehr wohl auch den Eigennutz, der mitspiele. Aber beim Betriebskonzept eines Bistros könne man Auflagen machen, die zu einer guten nachbarschaftlichen Lösung beitrage. «Diese Offenheit für eine Lösungserarbeitung möchte ich einfordern.» Da der Gestaltungsplan eigentümerverbindlich festgelegt sei, könne man im Nachhinein auch die Spielregeln nicht ändern.
Tiefgarage im Wartemodus
Für die Tiefgarage wäre eigentlich die nötige Bewilligung vorhanden und das Baurekursgericht hat die Rekurse dazu abgelehnt. Dennoch wird in naher Zukunft sicher kein Baustart erfolgen. «Es macht keinen Sinn, jetzt eine Tiefgarage zu bauen.»
Trotz der vielen Ungereimtheiten ist Fritz Stähli immer noch positiv eingestellt: «Ich bin zuversichtlich, dass ich mein Bier mal auf dem Zentrumsplatz im Bistro trinke, aber sicher nicht vor 2029.»




