Brütten

Urnen-Abstimmung über Erlass für Genossenschaft

Am 3. September entscheiden die Brüttener Stimmberechtigten über den «Erlass Genossenschaft Zentrum Brütten». Darin enthalten sind neben zwei Baurechtsverträgen für Landstücke auch ein Darlehensvertrag und ein Kredit für den Tiefgaragenbau der Gemeinde.

Die Brüttener Stimmberechtigten haben es in der Hand, ob das Dorfzentrum ein neues Gesicht erhalten soll. (zvg)

Die Zentrumsplanung hat vor fünf Jahren mit einem Architekturwettbewerb begonnen. Darauf folgte der Bau der Alterswohnungen an der Allmend und die Gründung der Genossenschaft Zentrum, die sich einem Projekt für den Zentrumsperimeter annahm. Mittlerweile hat die Genossenschaft 327 Anteilsscheine ausgegeben, zehn davon sind von der Gemeinde gezeichnet, und ein Vorprojekt für eine Überbauung Zentrumsplatz erarbeitet. An einer Infoveranstaltung im Juni 2022 stellte der Vorstand seine Pläne vor und stiess bei der Bevölkerung auf Zustimmung. Nun folgt mit der Urnenabstimmung am 3. September ein wichtiger Meilenstein zur Finanzierung des Bauprojektes.
Die Urnenabstimmung besteht aus drei Teilen und wird als «Erlass Genossenschaft Zentrum Brütten» vorgelegt: Einerseits den Baurechtsverträgen für die Landstücke des heutigen Gemeindeparkplatzes und der Wiese vor dem Gemeindehaus sowie die Parzelle, auf der heute der Volgladen betrieben wird.

Investitionen abfedern

Der heutige Volgladen in Brütten ist in einer Liegenschaft der Gemeinde eingemietet, die sie 2009 erworben hat und die nach 60 Jahren nun sanierungsbedürftig ist. Durch das Zentrumsprojekt könnte sich die Gemeinde diese Sanierung sparen, da ein Neubau mit Wohnungen geplant ist. Der Volgladen könnte bereits vorher in den Neubau am Zentrumsplatz wechseln, so dass ein nahtloser Übergang sichergestellt wäre. Ziemlich sicher ist eine Unterstützung der Gemeinde über das Darlehen am Ende gar kostengünstiger als die in die Jahre gekommene Volgliegenschaft zu sanieren. Klar ist, dass die Volg Konsumwaren AG eine Zusage für den Neubau gegeben hat.

Marktübliche Zinsen

Ein weiterer Teil des Erlasses ist ein Darlehen der Gemeinde über 1,2 Millionen Franken an die Genossenschaft, welche zu marktüblichen Zinsen gewährt wird zuzüglich 0,3 Prozent administrative Taxe. Damit soll die Eigenkapitalbasis der Genossenschaft gestärkt werden – zu der das Gemeindedarlehen gezählt wird –, um finanzielle Mittel für den Bau der geplanten Häuser aufzunehmen.

Genossenschaftspräsident Ueli Arn erklärt: «Als Genossenschaft sind wir ohne dieses Darlehen der Gemeinde nicht kreditwürdig, da uns die Sicherheiten fehlen und das Land, auf dem wir bauen, der Gemeinde gehört. Zudem hätten wir auch nie die Konditionen, die wir mit diesem Darlehen erreichen können.»

Kritische Stimmen

Einige Stimmen im Dorf stören sich an einer solchen finanziellen Beteiligung und sehen einen unzulässigen Eingriff der öffentlichen Hand in den Wohnungsmarkt. Ueli Arn kontert: «Wir müssen in Brütten auch bezahlbare Wohnungen anbieten, um für jüngere Einwohner oder Familien attraktiv zu sein», denn: «die gute Vereinskultur in Brütten lebt von jungen Personen, die sich einbringen und ein Dorf am Leben halten.»

Neben den Genossenschaftern sind auch elf private Darlehensgeber bereit, der Genossenschaft erkleckliche fünfstellige Beträge als verzinste Darlehen zur Verfügung zu stellen. «Diese Darlehensgeber sind vom Projekt überzeugt und stellen sich so persönlich und finanziell dahinter, was wir im Vorstand sehr schätzen.» Immerhin kommen so rund 230 000 Franken zusammen.

Genügend Parkplätze

Ebenfalls im Erlass enthalten ist ein Kredit über 1,3 Millionen Franken für den Bau einer Tiefgarage unter dem Zentrumsplatz, die für die Mieter der Bauten, für gemeindeeigene Fahrzeuge sowie den Besuchern dienen soll. Diese Garage mit 31 Plätzen ersetzt die bestehenden 17 Gemeindeparkplätze. Gebaut wird sie mit der Zentrumsbaute, ist aber im Eigentum der Gemeinde.

Sämtliche Konditionen und Berechnungen sind im Weisungsbüchlein zur Abstimmung aufgeführt. Ueli Arn erklärt, dass sich beide Parteien eingehend über andere Projekte von Genossenschaften informiert hätten, um beide Seiten genügend abzusichern.» So sind die Baurechtslaufzeiten auf 90 Jahre ausgelegt und sichern der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu an den Bauten zum dannzumaligen Zustandswert. Bezüglich finanzieller Tragbarkeit betonen sowohl die Genossenschaft als auch die Gemeinde, dass es gut verkraftbar sei. Auch die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission betonen in ihrem Abschied, dass «das Projekt finanzierbar und das Risiko tragbar ist» und stärken die Absicht der beiden Parteien, dass das Dorfzentrum an Attraktivität gewinne.

Klar ist, wenn der Erlass an der Urne abgelehnt wird, wäre das ein empfindlicher Dämpfer für das Herzstück des Dorfes.

Details zum Projekt finden Sie hier.

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