Region

Brüttener Chromberg in Konflikt mit Aviatik

An einer Medienkonferenz diese Woche informierte Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) über die öffentliche Auflage der Richtplanteilrevision Energie.

Erneuerbare Energien sind hoch im Kurs. (Symbolbild depositphotos.com)
Die Karte des Kantons Zürich zeigt die Potentialgebiete mit ihrer Einschätzung. (Quelle Baudirektion Kt. ZH)
Die beiden Gebiete beim Chomberg werden vom Kanton als mögliche Standorte für Windräder geprüft. (Quelle: Gemeinde)

Schon länger werden die Pläne von Regierungsrat Martin Neukom zur Nutzung von Windenergie kritisch angeschaut in den Gemeinden. Sie sind Teil der Richtplanteilrevision Energie, mit der die Nutzung von erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. Darunter auch die Karteneinträge zu Gebieten, welche sich für die Gewinnung von Strom aus Windenergie und Wasserkraft eignen – sogenannte Potenzialgebiete. Jetzt hat Neukom das Ergebnis der von der Baudirektion des Kantons Zürich eruierten Potenzialgebiete, in denen Windräder aufgestellt werden sollen, vorgestellt.

Brüttener Chromberg muss weiter geprüft werden

Die im Austausch mit den Gemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden, der Energiebranche und dem Bund geprüfte Eignung resultiert in 52 Potenzialgebieten: 20 davon beurteilt die Baudirektion als «sehr geeignete Gebiete» und schlägt sie zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vor. Weitere 15 Potenzialgebiete – darunter auch der Chromberg und Schür in Brütten – seien ebenfalls «gut geeignet», jedoch seien noch nicht alle Voraussetzungen für einen definitiven Richtplaneintrag erfüllt. Der Grund liege in einem «Konflikt mit der Aviatik». Sie gelten nun als Zwischenergebnisse und werden weiter überprüft.

Auf Anfrage erklärt der Brüttener Gemeindepräsident Fritz Stähli, dass die Presse vor den Gemeinden informiert wurden und diese Information noch abgewartet werde, bevor sich der Gemeinderat dazu äussere.

Öffentliche Auflage bis Ende Oktober

Der Richtplanentwurf mit den insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen liegt nun bis am 31. Oktober öffentlich auf. Bis dahin können sich Privatpersonen ebenso wie Gemeinden, Parteien oder Organisationen dazu äussern. Das Ergebnis dieser öffentlichen Auflage bildet die Grundlage für einen anschliessenden Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.

Infoveranstaltung für die Bevölkerung

An einer Online-Veranstaltung (Live-Stream) mit Regierungsrat Martin Neukom informiert die Baudirektion über die Richtplanvorlage zur Windenergie sowie die Gesetzesvorlage zur Beschleunigung der Verfahren und zum Einbezug der Regionen:

Mittwoch, 10. Juli 2024, 19.30 bis 21 Uhr
www.zh.ch/windenergie

Es besteht die Möglichkeit, online Fragen zu stellen. Der Live-Stream steht später unter www.zh.ch/windenergie als Aufzeichnung zur Verfügung.

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