Wo die Gemeindeversammlung dem Gemeinderat widersprach – und wo nicht
71 Personen nahmen an der Gemeindeversammlung teil und haben die Totalrevision der Gemeindeordnung vorberaten. Am 13. Juni entscheiden die Stimmberechtigten, ob sie das neue Regelwerk annehmen wollen.
Grund der Totalrevision dieses kommunalen Regelwerkes ist das Gemeindegesetz des Kantons Zürich, das revidiert wurde und 2018 in Kraft trat. Die Gemeinden haben nun bis am 1. Januar 2022 Zeit, ihre kommunale Gemeindeverordnung an die Neuerungen anzugleichen. Zwischen April und Juli vergangenen Jahres waren Interessierte eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Wie Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler an der vorberatenden Gemeindeversammlung ausführte, seien über 100 Anpassungsvorschläge eingegangen, welche später zum Teil ins vorliegende Regelwerk einflossen.
Zu den wichtigsten Änderungen, welche unter anderem aus der Vernehmlassung übernommen wurden, gehören die Ausgestaltung der Rechnungsprüfungskommission (RPK) in eine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK); die Beibehaltung der Sozialbehörde als eigenständige Kommission; die Beibehaltung der vorberatenden Gemeindeversammlung sowie die Etablierung eines so genannten Jugendvorstosses, welcher die Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen stärken soll.
Baurecht statt Landverkauf
Bei der Verkleinerung der Schulpflege von sieben auf fünf Mitglieder, so wie in der neuen Gemeindeordnung vorgesehen, stellte die IG Basi bei der Vorberatung nochmals einen Antrag, bei sieben Mitgliedern zu bleiben. Ihr Vorhaben hatte jedoch keine Chance, die Versammlung folgte dem Vorschlag des Gemeinderates. Ebenso scheiterten zwölf weitere Anträge, welche während der rund zweistündigen Debatte gestellt wurden.
Zum Erfolg führte dagegen ein Vorstoss seitens der SP, welcher von Ruth Eckhardt vorgetragen wurde. Sie verlangte, dass gemeindeeigene Grundstücke in Zukunft nicht mehr verkauft werden dürfen, sondern nur noch im Baurecht abgegeben werden sollen. Davon ausgenommen sind Grundstücke von weniger als 500 Quadratmetern oder wenn für das verkaufte Grundstück ein gleichwertiger Ersatz geleistet werde. Der Gemeinderat zeigte sich darüber jedoch nicht begeistert, konnte es aber nicht abwenden, dass der Antrag mit 34 Ja- gegen 31 Nein-Stimmen überwiesen wurde.
Altgemeinderat Bruno Muff konnte schliesslich mit seinem Antrag erwirken, dass die Offenlegung der Interessenbindungen der einzelnen Behördenmitglieder auf der Website der Gemeinde Bassersdorf veröffentlicht werden müssen. Die neue Gemeindeordnung wurde schliesslich mit 56 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme zuhanden der Urnenabstimmung überwiesen.