Region

Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot in allen drei dorfblitz-Gemeinden

Wegen der anhaltenden Trockenheit haben die drei Gemeinden auf dem gesamten Gemeindegebiet ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. In Bassersdorf gilt das Verbot schon seit dem 14. Juli.

Das Ausbleiben von nachhaltigen Niederschlägen haben seit mehreren Wochen zu einem sehr grossen Austrocknen der Bodenstreu, des Dürrholzes sowie des Waldbodens geführt. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrand-Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines offenen Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet, erklären die Gemeindeexekutiven ihre Beschlüsse.

Damit seien die Voraussetzungen für ein generelles Feuerverbot für das Gemeindegebiet gegeben.

Das allgemeine Feuerverbot tritt ab sofort in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:

  • Keine Höhenfeuer abbrennen.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
  • Keine Fackeln anzünden.
  • Keine brennenden Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegwerfen.
  • Keine offenen Feuer im Freien auf öffentlichem Grund. Dies gilt auch für eingerichtete
  • Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
  • Das Steigenlassen von “Heissluftballonen / Himmelslaternen“ (gekaufte oder selbstgebastelte) welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist ebenfalls generell verboten.

Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas-, Elektro- und geschlossenen Grills auf Privatgrund. Hierzu ist die absolut nötige Vorsicht walten zu lassen.

Diesen Artikel können Sie liken!