Region

Japankäfer erzeugt Mehraufwand für Unternehmen

Nicht nur Privatpersonen sind von den Massnahmen gegen den Japankäfer betroffen, auch Gartenbau-, Gemüsebau- und Entsorgungsunternehmen müssen ihre Abläufe anpassen.

Walter Sommer hat eine für ihn passende Lösung gefunden (um)

Die neuen Transportvorschriften für Grüngut führen zu zusätzlichem Aufwand und höheren Kosten. Pflanzenmaterial darf weder aus dem Befallsgebiet in die Pufferzone noch von dort in befallsfreie Gebiete transportiert werden, hat der Kanton verfügt.

Logistik wird umgestellt

Für Walter Sommer, Geschäftsführer der Spaltenstein Gartenbau AG, bedeutet dies einschneidende Veränderungen. Weil die Zonengrenze zwischen Bassersdorf und Baltenswil verläuft, musste der Betrieb seine Logistik neu organisieren. Statt Grüngut wie bisher in Baltenswil zwischenzulagern, hat Sommer nun in Bassersdorf einen Lagerplatz gemietet. Dort wird das Material aus den Befallsgebieten gesammelt und anschliessend mit einem Lastwagen zum professionellen Kompostierbetrieb nach Winkel transportiert. Auch Winkel liegt in der Befallszone.

«Wir sind ein regional tätiger Betrieb und es ist ökologisch nicht sinnvoll, wegen jeder kleinen Menge Grüngut nach Winkel zu fahren», sagt Sommer. Hinzu kämen lange Fahrzeiten aufgrund häufiger Staus sowie dadurch resultierende höhere Transportkosten. Aber auch der zusätzliche Lagerplatz verursache Kosten und Aufwand. Trotzdem sei es für seinen Betrieb selbstverständlich, sämtliche Vorschriften einzuhalten. Ob die Mehrkosten künftig an die Kundschaft weitergegeben werden, müsse sich noch zeigen.

Schritt für Schritt anpassen

Besonders anspruchsvoll sei die Situation bei Bauprojekten mit Aushubmaterial. «Wir müssen uns Schritt für Schritt an die neue Situation anpassen», sagt Sommer. Grundsätzlich steht er hinter den Massnahmen zur Eindämmung des Japankäfers, auch wenn sich deren Erfolg erst langfristig zeigen werde. Gleichzeitig wünscht er sich eine bessere Information der Bevölkerung. Immer wieder werde er gefragt, weshalb private Rasen nicht bewässert werden dürfen, Sportanlagen aber schon.

Mehraufwand auch bei anderen

Auch die KIBAG RE AG sowie die BRUNNER KA-GE AG an der Zürichstrasse bestätigen, sich an die kantonalen sowie kommunalen Massnahmen zu halten. Bei der KIBAG wird angeliefertes Grüngut separat gelagert und regelmässig nach Kloten transportiert. Die entstehenden Mehrkosten werden weiterverrechnet. Der Transport von Erntegut wie Gemüse oder Früchten aus den Zonen bleibt weiterhin erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Produkte sorgfältig kontrolliert werden, damit keine Japankäfer unbemerkt als «blinde Passagiere» mittransportiert werden. Auch diese Kontrollen bedeuten für die Betriebe zusätzlichen Aufwand.

Diesen Artikel können Sie liken!

Werbung