Region

Frau Holle sorgt für mächtig Betrieb

Der viele Neuschnee sorgt in den dorfblitz-Gemeinden für Chaos und viel Unruhe. Vereinzelt müssen ganze Strassen gesperrt werden, da die Gefahr von Baumstürzen gross ist.

Die Schneemassen bedeuten für die Unterhaltsdienste viel Handarbeit. (rh)
Schneepflug
Schönes Winterbild (ph)

Das dorfblitz-Gebiet ist eingeschneit. Der starke Schneefall verwandelt die Region in ein Fotosujet, welches einem «Winter Wonderland» gleich kommt. Der viele Schnee bringt aber auch einige Probleme mit sich und wirbelt den Alltag der Bevölkerung durcheinander. Thomas Rutz, Dienstchef der Bassersdorfer Polizei, schildert: «Einige Leute verhalten sich derzeit so, als hätten wir das erste Mal Schnee in der Region.» So hätte die Polizei beispielsweise schon Anrufe erhalten, dass die Garagenausfahrt vor dem Haus freigeschaufelt werden müsse.

«Einige Leute verhalten sich derzeit so, als hätten wir das erste Mal Schnee in der Region.»

Thomas Rutz, Dienstchef Polizei Bassersdorf

Bäume als grösste Gefahr

Die vermutlich grösste Herausforderung stellen schneebedeckte Bäume dar. Laut der Polizei ist es bereits zu Sachbeschädigungen gekommen, da Äste und Baumkronen auf Autos gefallen sind. Deshalb sind im Verlauf des Tages zur Sicherheit auch einige Strassen (z.B. Birchwilerstrasse) gesperrt worden. Die Gemeinde Bassersdorf rät auf ihrer Homepage auch von Spaziergängen im Wald ab.

Ein grosses Thema ist gemäss Dienstchef Thomas Rutz auch die Schneeräumung. Viele Leute parkieren ihre Autos aufgrund der grossen Schneemengen im Fahrverbot oder auf nicht markierten Strassenränder. Dieser Umstand erschwere die Schneeräumung ungemein und es bestünde die Gefahr einer Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte.

Schneeräumung auf privatem Grundstück

Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden. Strassenschächte, Abläufe und Rinnen sind für Schmelzwasser frei zu halten. Hydranten sollten durch die jeweiligen Grundstückeigentümer oder Mieter freigehalten werden. (Gemeinde Bassersdorf)

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