Japankäfer zwingt Kloten zu erneuten Massnahmen
In Kloten ist ein erster Japankäfer in einer Überwachungsfalle gefunden worden. Die Stadt Kloten verfügt ab sofort ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem darf kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres gilt auch für die umliegende Pufferzone, wie Bassersdorf und Nürensdorf.
In Kloten wurde im vergangenen Sommer ein Befall des Japankäfers entdeckt – die erste und bisher einzige Population dieses gebietsfremden Schädlings nördlich der Alpen in Europa. Um die Entwicklung der Population zu überwachen, stehen seit Mai Überwachungsfallen in Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im Rest des Kantons. In einer Überwachungsfalle bei der Sportanlage Stighag in Kloten wurde nun ein erster Japankäfer gefunden.
Bewässerungsverbot und kein Wegtransport von Grüngut
Die Flugzeit der Japankäfer hat somit wieder begonnen. In dieser Lebensphase fliegen die Käfer aus dem Boden aus, fressen sich an über 400 Pflanzenarten satt und paaren sich. Die Weibchen legen danach ihre Eier im Boden ab. Dafür bevorzugen sie feuchte Wiesen oder Rasen. Deshalb ist es im ganzen Stadtgebiet von Kloten ab sofort verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot gilt bis Ende September.
Massnahmen auch für Bassersdorf und Nürensdorf
Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, darf ab sofort bis Ende September kein Grüngut aus Kloten hinaustransportiert werden. Nach wie vor untersagt ist es, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten wegzutransportieren. Für die Pufferzone in den umliegenden Gemeinden, wie Bassersdorf und Nürensdorf gilt ebenso, dass bis Ende September kein Grüngut diese Zone verlassen darf. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist sowohl in Kloten wie auch in der Pufferzone erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons.