Region

Neue Regeln für velofahrende Kinder

Für Velofahrende wurden am 1. Januar neue Verkehrsregeln eingeführt: Kindern bis zwölf Jahre dürfen künftig auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt. Velo- und Töfflifahrende dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.

Für Velofahrende gelten neue Verkehrsregeln. Im Langsamverkehr wird Kindern bis zwölf Jahre künftig erlaubt, auf dem Trottoir zu fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt. Bislang durften dies nur Kindergärtler tun. Ausserdem dürfen Velo- und Töfflifahrende neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist.

Im ganzen Unterland jedoch stehe die Anbringung der neuen Signalisation noch aus. «Wann dies erfolgt, kann noch nicht bestimmt werden», bestätigt auch Marco Bachmann, stellvertretender Dienstchef der Polizei Bassersdorf. Grund dafür ist, dass in den Städten die Hoheit über die Signalisation der jeweiligen Stadtpolizei obliegt, in den Gemeinden jedoch die Kantonspolizei für die Strassenbeschilderung zuständig ist. Somit können die Gemeinden nicht selbst bestimmen, welche Kreuzungen künftig neu mit der Signalisation bestückt werden sollen.

Ein weiteres Thema ist die neue Regelung, dass Kinder bis zwölf Jahre dort, wo Radstreifen und Radwege fehlen, auf dem Trottoir fahren dürfen. Die Regeln sind somit klar. Brüttens Gemeindeschreiberin Claudia Oswald sagt: «Wir haben ausserhalb des Dorfes und Weiler keine Radstreifen, Radwege sowieso nicht. Lichtsignalanlagen existieren in Brütten effektiv nicht.» Für die Brüttener Jugend bleibt somit alles mehr oder weniger beim Alten. In Nürensdorf bestehen bereits teils Velowege oder auch Radstreifen. Wie sich das in den Gemeinden bewähren wird, werde die Zeit zeigen, sagt Marco Bachmann. Denn die Kinder müssen rücksichtsvoll fahren und den Fussgängern den Vortritt lassen. Bei den letzten Kontrollen habe die Bassersdorfer Polizei den Kindern lediglich Empfehlungen gegeben.

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