Region

Revidierter kantonaler Richtplan teilt Weiler bei Nürensdorf in Bauzone ein

Die Hauseigentümer im Weiler Hakab bei Nürensdorf entgingen nur knapp einer Gesetzesänderung, die schwerwiegende Folgen für sie gehabt hätte.

In Hakab hätte ein Baustopp gedroht. (bg)

Die Erleichterung auf der Nürensdorfer Bauabteilung über den kantonalen Richtplanentwurf ist riesig. «Wäre Hakab in der neu geschaffenen Weilerzone geblieben, hätte das enorme Auswirkungen für alle Eigentümer im Weiler gehabt», erklärt Christian Meierhans, Leiter Abteilung Bau und Liegenschaften. «Jedes kleine Baugesuch, sei es auch nur eine Fensteröffnung, hätte über den Kanton laufen müssen – und hätte entsprechend länger gedauert und mehr gekostet.» Des Weiteren wären Bebauungen blockiert worden, die nach kommunaler Bauordnung zulässig waren. «Jeder Ersatzbau wäre auf den bisherigen Kubus beschränkt worden.» Im Prinzip hätte in Hakab ein Baustopp gedroht.

Einwohner teils ahnungslos

«Vielen Einwohnerinnen und Einwohnern war aber offenbar gar nicht bewusst, um was es bei dieser Revision ging», sagt Lisa Schneider, Vorsteherin Ressort Raum und Umwelt. Jedenfalls seien die Reaktionen auf den Entscheid überraschend spärlich ausgefallen. Ein Grund dafür, dass die Tragweite dieser Gesetzesänderung an vielen Hausbesitzern vorbeiging, dürfte darin liegen, dass «die Materie recht kompliziert ist und die Kriterien wiederholt geändert wurden», vermutet die Gemeinderätin.
Erstmals mit der neuen Situation konfrontiert wurde die Gemeinde im August 2021, als der Kanton informiert hatte, dass er auf Geheiss des Bundes alle 459 Kleinsiedlungen im Kanton überprüfen und möglicherweise neu einzonen müsse. Für die bisherigen Weilerzonen sei per sofort der Kanton zuständig. Zwei Baubewilligungsverfahren von Mehrfamilienhäusern sind seither in Hakab sistiert, obwohl sie nach geltender Bauordnung hätten gebaut werden dürfen. Wäre Hakab in der Weilerzone verblieben, wären sie verweigert worden.
Ein halbes Jahr später teilte der Kanton mit, dass in Nürensdorf die Siedlungen Hakab und Breitenloo in die neu definierte Weilerzone eingeteilt würden mit entsprechenden Baueinschränkungen. «Per sofort haben sich dann insbesondere in Hakab kommunale und kantonale Bauvorschriften widersprochen», so der Leiter der Bauabteilung weiter. Viele Details seien zudem ungelöst gewesen. So hätten Klagen auf materielle Enteignung an das Gemeinwesen gedroht, wenn ein Eigentümer ein Gebäude durch die neuen Einschränkungen nicht mehr nach kommunaler Bauordnung bebauen hätte können.

Den Kanton überzeugt

In der anschliessenden Vernehmlassung wurde die Nürensdorfer Baukommission beim Kanton vorstellig und habe «hart dafür gekämpft», die Einteilung von Hakab in die kantonale Weilerzone rückgängig zu machen, erklärt Meierhans. Ausschlaggebend für die Neu-Einteilung seien drei Kriterien gewesen. In Hakab stehen mehr als zwölf Gebäude – es sind 13 –, diese wurden zu über 50 Prozent nach 1971 neu gebaut oder komplett renoviert (genau sind es 54 Prozent), und in den Häusern wohnen viele Personen (über 80 Personen in den 36 Wohneinheiten).
Nach der erfolgreichen Umzonung von Hakab «nehmen wir zufrieden zur Kenntnis, dass sich unser Einsatz gelohnt hat», so Lisa Schneider. Der Austausch mit dem Kanton sei jederzeit sehr konstruktiv gewesen. Der Weiler Breitenloo stand hingegen nie zur Debatte. Er verbleibt in der kantonalen Weilerzone. Im Unterschied zu Hakab gebe es dort aber kaum negative Einschränkungen für die Eigentümer: «Jedes Gebäude entspricht bereits dem maximal möglichen Kubus und ein Abbruch und Ersatzbau ist im gleichen Ausmass möglich», erklärt sie. Einzig die Baubewilligungen müssten in Breitenloo über den Kanton laufen.

Auch Brütten wehrt sich

In der Region ist auch Brütten von der Richtplan-Revision betroffen: Der Aussenposten Strubikon wurde zum Missfallen der Gemeinde und der Ansässigen in die kantonale Weilerzone eingeteilt. Die Behörden hätten Strubikon aber «irrtümlich der Weilerzone zugewiesen», schreibt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme von Ende Januar. Die Gemeinde habe vorgängig eindeutig dargelegt, dass es sich um einen aussenliegenden Ortsteil und damit um ein Siedlungsgebiet handle, und Strubikon sich klar von einem landwirtschaftlich geprägten Weiler absetze. Die Gemeinde argumentiert weiter, dass die meisten Wohnbauten Strubikons aus den Jahren nach 1970 stammten, dass der Ort auch in den vergangenen Jahren «eine ordentliche Bautätigkeit» aufgewiesen habe und dass die rund 60 Bewohner mehrheitlich keinen Bezug zur Landwirtschaft hätten. «Dies alles unterstreicht den Wandel Strubikons vom landwirtschaftlichen Gebiet zum Siedlungsgebiet», so Bausekretär Daniel Spiess.

Er verweist zudem darauf, dass von den zwölf bewohnten Gebäuden neun in der Kernzone lägen. Die Bestimmungen der Brüttener Bau- und Zonenordnung (BZO) seien dafür bereits sehr restriktiv. «Zusätzliche Bestimmungen für eine Weilerzone sind aus Sicht des Gemeinderats überflüssig», erklärt Gemeindeschreiber Yves Anthon.

Würde die Gemeinde mit ihrem Antrag abblitzen und Strubikon in der Weilerzone verbleiben, würde jedoch gemäss der Richtplan-Revision eine Anpassung der BZO notwendig, was hohen Personalaufwand und hohe Kosten verursache und «schlicht unnötig» sei, so Spiess.

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