Schädliche Japankäfer: Auflagen auch für dorfblitz-Gemeinden
In der Stadt Kloten wurde im Juli der Befall des schädlichen Japankäfers entdeckt. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (ALN) hat umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Schädlings angeordnet. Betroffen sind auch die drei dorfblitz-Gemeinden, welche in der so genannten «Pufferzone» liegen.
Die verschiedenen Amtsstellen des Kantons haben gestern an einer Medienkonferenz die Öffentlichkeit über die zu treffenden Massnahmen informiert.
Erster Befall auf der Alpennordseite
Mitte Juli wurden im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten vier Käfer in einer Lockstofffalle gefunden. Daraufhin stellte die kantonale Fachstelle Pflanzenschutz weitere Fallen auf und kontrollierte im Umkreis von einem bis drei Kilometern Wirtspflanzen auf Käfer und Frassspuren. Dabei zeigte sich, dass in Kloten bereits eine kleine Population des Japankäfers besteht. Es handelt sich um den ersten Befall auf der Alpennordseite. In anderen Kantonen wurden bisher nur einzelne Käfer gefunden. Im Kanton Tessin kommt der Japankäfer seit 2017 vor.
Das Amt für Landschaft und Natur hat gestützt auf die Vorgaben des Bundes einen Befallsherd mit einem Radius von zwei Kilometern um den Fundort sowie zusätzlich eine fünf Kilometer breite Pufferzone ausgeschieden und für diese Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt.
Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, damit sich der Käfer bis nächstes Jahr nicht stark vermehrt. Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von Kloten aus weiterverbreitet.
dorfblitz-Gemeinden in der «Pufferzone»
In der fünf Kilometer breiten Pufferzone rund um Kloten liegen auch die Gemeinden Bassersdorf, Nürensdorf und Brütten. Auch für diese Gemeinden hat der Kanton entsprechende Massnahmen verfügt.
Grüngut (abgeschnittene Pflanzenteile) darf bis Ende September nicht aus der Pufferzone hinaustransportiert werden, da die Gefahr sehr gross ist, Eier oder Larven in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzenmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher mit einem Netz mit einer Maschenweite von maximal fünf Milimeter abgedeckt wird und auf eine Grösse fünf Zentimeter gehäckselt wird.
Die Gemeinden haben mittlerweile auf ihren Webseiten entsprechende Informationen für die Bevölkerung aufgeschaltet. Mit dem Verweis auf die spezielle Webseite und einer Hotline des Kantons (siehe unten).
Bassersdorf bringt Grüngut neu nach Bachenbülach
Über die Auswirkungen der Grünpflege in der Verantwortung der Gemeinden seien entsprechende Abklärungen/Massnahmen im Gang, wie es auf Anfrage des dorfblitz bei den Gemeindeverwaltungen heisst. In Brütten beispielsweise wird das Grüngut von einer Grüngutgemeinschaft eingesammelt und jeweils nach Winterberg gebracht. Da Winterberg ebenfalls in der Pufferzone liegt, sind derzeit keine Anpassungen nötig.
Das Grüngut aus den Haushalten (Grüngutcontainer) in Bassersdorf wird normalerweise in die Vergärungsanlage Axpo Kompogas in Volketswil transportiert. Bis Ende September wird es nun zur Axpo Kompogas nach Bachenbülach gebracht (auch in der Pufferzone). Dort werde das Material prioritär behandelt. Das Grüngut des Strassenwesens werde wie bisher ebenfalls nach Bachenbülach gebracht.
Auch in Nürensdorf finden die Grüngutsammlungen weiterhin wie gewohnt statt. Das Abfuhrunternehmen Lienhart Transporte AG werde die geltenden Massnahmen konform umsetzen, heisst es auf der Webseite der Gemeinde.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen finden Sie unter: zh.ch/japankaefer-kloten
Bei weiteren Fragen zum Japankäferfund oder den Massnahmen melden Sie sich bitte bei der Hotline des Zivilschutz Kloten: +41 44 815 10 00 (Mo-Fr 8.30 – 18.30 Uhr).