Bassersdorf

Abschluss des Rechtsstreits um Recyclinghof

Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes schliesst sich der Kreis um den Recyclinghof Bärwis der Familie Lienhart am alten Standort in der Reservezone. Nun konzentriert sich die Familie auf das Provisorium und den Neubau an der Birchwilerstrasse 44.

So sieht der neue Recyblinghof im Innern aus. (zvg)

Die Leidensgeschichte um den Recyclinghof Bärwis an der Birchwilerstrasse 47 scheint nun definitiv abgeschlossen. Der Endentscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich wurde rechtskräftig und öffentlich publiziert. Streitpunkt war die Frage, ob die Dauer der vorübergehenden Bewilligung der Baudirektion des Kantons Zürich per 31. Dezember 2023 verhältnismässig gewesen sei oder doch auf Ende 2024 hätte verlängert werden sollen. Felix Lienhart hatte dies rechtlich eingefordert in der Hoffnung, bis Ende 2024 den angepeilten Neubau an der Birchwilerstrasse 44 und das zurzeit betriebene Provisorium aneinander vorbeizubringen (wir berichteten). Das Verwaltungsgericht entschied, dass «die Befristung der abfallrechtlichen Bewilligung bis Ende 2023 von hinreichender Dauer war, um der Beschwerdeführerin (Lienhart Transporte AG) die Suche nach einem Ersatzstandort zu ermöglichen.»

Klare Trennung der Zonen

Das Verwaltungsgericht äusserte sich mehrmals dahingehend, dass sie eine Verlegung des Betriebes an einen Standort, der nicht in der Reservezone, sondern in einer raumplanungsrechtlichen Zone sei, durchaus als zumutbar erachtete, auch wenn sie miteinbezog, dass die Standortsuche für einen solchen Betrieb nicht ohne Schwierigkeiten möglich sei. Klar wird: Die Baudirektion hat die öffentlichen Interessen an der «Durchsetzung der raumplanungsrechtlichen Ordnung» – also der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie des im Bärwis bestehenden Gewässerschutzes – höher gewichtet als die privaten Interessen zur Weiterführung des Betriebs. Auch mit den darin verknüpften wirtschaftlichen Einbussen für die Lienhart Transport AG.

Keine bequemste Lösung

Die Interessen der Gemeinden Bassersdorf und Nürensdorf für ein lokales Angebot der Abfallentsorgung für ihre Bürger dürfe nicht an den raumplanungs- und gewässerschutzrechtlichen Interessen rütteln. Eine temporäre Verschlechterung könne man in Kauf nehmen. Ebenso könnten die Abfallinhaber nicht verlangen, dass ihnen die bequemste Lösung angeboten werde.
Ende gut – alles gut: Das Provisorium ausgangs Bassersdorf Richtung Birchwil ist täglich in Betrieb für Privatpersonen, die Abfall entsorgen wollen und auch die Gemeinde Nürensdorf hat soeben ihre Geschäftsbeziehungen bei der Abfall- und Grüngutentsorgung sowie der Leerung der Unterflurcontainer mit der Lienhart Transport AG verlängert.

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