Bassersdorf

Flüsterbelag auf Baltenswilerstrasse nicht vorgesehen

Im Dezember haben zwei Bassersdorfer Kantonsräte beim Regierungsrat eine Anfrage eingereicht. Sie wollten wissen, ob bei der derzeitigen Sanierung der Baltenswilerstrasse statt einem herkömmlichen Belag ein sogenannter «Flüsterbelag» eingebaut werden wird.

Täglich befahren rund 20 000 Fahrzeuge die Baltenswilerstrasse. Als Durchgangsstrasse verursache dies viel Strassenlärm, schreiben die beiden Kantonsräte in ihrer Anfrage. Eine Reduktion des Strassenlärms sei deshalb angezeigt. Sie wollten vom Regierungsrat wissen, ob im Zusammenhang mit der Sanierung vorgängig ein Lärmgutachten erstellt worden sei und ob geplant sei, den Deckbelag lärmarm durch die Verwendung von sogenannten Flüsterbelägen zu gestalten. Schliesslich wollten die Fragesteller auch noch wissen, ob an der Baltenswilerstrasse überhaupt noch gebaut werden dürfe.

Lärmgutachten erstellt

In seiner Antwort konnte der Regierungsrat bestätigen, dass ein Lärmgutachten erstellt worden sein. Dies zeige auf, dass der Neubau des Kreisels zu einer wahrnehmbaren Zunahme der Lärmimmissionen führen werde. Vorliegend hätte die Lärmbelastung jedoch nicht mit Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg (zwischen Quelle und Gebäuden) unter die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Lärmschutz-Verordnung gesenkt werden können.

Betreffend des Einbaus von lärmarmen Belägen kamen die Gutachter zum Schluss, dass diese angesichts der Verkehrsbelastung zu wenig stabil seien und die akustische Wirkung schnell verlören. Lärmschutzwände oder -wälle wurden aus Gründen des Ortsbildschutzes und der ungenügenden Wirkung ebenso verworfen. Deshalb seien Erleichterungen gewährt und Ersatzmassnahmen in Form von Schallschutzfenstern vorgesehen worden, so der Regierungsrat.

Betreffend möglicher Bauvorhaben an der Baltenswilerstrasse hält der Regierungsrat weiter fest: «Wegen der hohen Verkehrsbelastung auf der Baltenswilerstrasse ist bei Bauvorhaben mit Auflagen zu rechnen. Wenn sich aufgrund von wohnhygienischen und städtebaulichen Massnahmen die Grenzwerte nicht vollständig vermeiden lassen, sind Ausnahmebewilligungen zu beantragen.»

Thomas Lamprecht zeigte sich mit den Antworten des Regierungsrates nur teilweise zufrieden. Deshalb doppelte er Anfang April mit einer zweiten Anfrage nach, bei der es um die Kosten der Flüsterbeläge geht und die Frage, weshalb in der Gemeinde Hinwil solche Beläge geplant seien, die nach Meinung der Gutachter nicht effektiv und zu verschleissanfällig seien. Eine Antwort steht noch aus.

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