Gemeinderat liess Bevölkerungsinputs zum «Bahnhof Nord» auswerten
Im vergangenen Dezember wurden die Projektstudien zur zukünftigen Gestaltung des «Bahnhofs Nord» erstmals der Bevölkerung präsentiert. Die darauf eingegangenen Rückmeldungen wurden nun ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst.
Am 4. Dezember 2023 informierten die drei Projektpartner – der Kanton Zürich, die Gemeinde Bassersdorf und die SBB – über das Resultat des Studienauftrags für die Gestaltung des Areals Bahnhof Nord. Die Bevölkerung hatte die Möglichkeit, sich zu den Themen zu äussern. Alle Rückmeldungen wurden daraufhin in einem Bericht zusammengefasst und mit Stellungnahmen versehen. Dieser liegt nun öffentlich zur Einsicht auf.
Warum kein Gesamtprojekt?
Eine Rückmeldung drehte sich um die Frage, warum man nicht das gesamte Bahnhofsumfeld «Nord» und «Süd» gleichzeitig plane. Das Projektteam dazu: «Für die Gebiete nördlich und südlich des Bahnhofs bestehen sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen, Aufgabenstellungen und Herausforderungen». Im Norden werde das bestehende Bahnhofgebäude mit dem Neubau der Gleisanlage und Perrons abgebrochen. Dies werde zum Anlass genommen, die Bushaltekanten neu zu organisieren und das Bahnhofareal aufzuwerten. Man wolle die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse inklusive der langfristigen Option der Wendeschleife der Glattalbahn sorgfältig aufeinander abstimmen. Ebenso solle eine Aufwertung der Freiräume möglich sein
Gestaltungspläne sichern Mitspracherecht
Im Süden bestehe mit der angepassten Bau- und Zonenordnung (BZO) die Absicht, das Gebiet zu einem Mischgebiet aus Wohn- und Arbeitsnutzungen zu entwickeln. Hierfür müssten zwischen den verschiedenen Grundeigentümerinnen noch Fragen hinsichtlich baulicher Entwicklung mit Etappierungen und Erschliessung geklärt werden, heisst es im Bericht weiter.
Über beiden Gebieten liegt eine Gestaltungsplanpflicht. Im Bahnhofgebiet Süd liege die Zuständigkeit für die planungsrechtliche Umsetzung bei der Gemeinde. Im Bahnhofareal Nord, welches ebenfalls einer Gestaltungsplanpflicht unterliegt, liege die Zuständigkeit federführend bei den SBB. Die Gemeinde sei jedoch in beiden Planungsprozessen involviert und gewährleiste die Koordination zwischen den unterschiedlichen Entwicklungsprozessen, wird im Bericht versichert.
Unabhängige Entwicklung sei möglich
Ein weiteres Thema, welche die Teilnehmenden beschäftigte, war der Einbezug des direkt an den Bahnhof angrenzenden Wohnquartiers «Im Baumgarten». Das Projektteam bestätigt, dass im Rahmen des Studienauftrags das Gebiet «Im Baumgarten» aufgrund der damals geplanten Umzonung zur Zentrumszone in die gesamtheitliche Betrachtung einbezogen wurde. Ziel war es zu klären, was eine gesamtheitliche Entwicklung der Zentrumszone bedeuten würde und welche Synergien sich daraus ergeben könnten.
Das Verfahren habe jedoch gezeigt, dass die Gebiete nördlich und südlich der Bahnhofstrasse unabhängig voneinander entwickelt werden können. Im Prozess des Gestaltungsplans «Bahnhofareal Nord» werde das Gebiet «Im Baumgarten» deshalb nicht einbezogen und somit auch nicht neu überbaut werden, so das Projektteam. Die ebenfalls geplante Aufzonung zur Zentrumszone Bahnhof solle nicht erfolgen, sondern in der anstehenden Teilrevision nochmals überprüft werden. Die allfällige Weiterentwicklung dieses Gebietes überlässt man der jeweiligen Grundeigentümerschaft.
Konkurrenz zum Dorfzentrum
Weitere Rückmeldungen zielen auf die Konkurrenz zum bestehenden Dorfzentrum. Die Fragesteller befürchten, dass die neue Bahnhofsumgebung mit ihren Nutzungen das bestehende Dorfzentrum konkurrenzieren werde. Dieses Anliegen vonseiten der Gemeinde war bereits in der Aufgabenstellung zum Studienauftrag adressiert worden. Die geplanten Nutzungen würden auf das Bahnhofsumfeld und dessen Nutzenden wie Pendler oder Bewohnende ausgerichtet sein.
Mitsprache Bevölkerung
Wie geht es weiter? Im weiteren Verlauf des Jahres werde das Siegerprojekt «Citta Verde» zum Richtprojekt als Grundlage für das Gestaltungsplanverfahren aufbereitet. Parallel dazu werde die notwendige Teilrevision der BZO eingeleitet. Beide Planungen werden öffentlich aufgelegt und müssen von der Gemeindeversammlung beschlossen werden, so der Gemeinderat.