Bassersdorf

Gemeindeversammlung entscheidet über Zukunft des Centrumshüsli

Das Projektteam Centrumshüsli kämpft weiter, um die Mittel für die Sanierung des unter Schutz gestellten Gebäudes zusammenzubringen. Eine entscheidende Rolle könnte dabei die Gemeindeversammlung vom 16. September spielen. Dort wird nämlich über eine Einzelinitiative des Vereins abgestimmt, welche einen «à fonds perdu»-Betrag von 500 000 Franken aus der Gemeindekasse fordert. Der Gemeinderat präsentiert dazu einen Gegenvorschlag.

Bis Ende Jahr muss der Betrag für die Sanierung des unter Schutz gestellten Häuschens beisammen sein. (rh)

Bis jetzt, so ist es dem neusten Newsletter des Vereines zu entnehmen, sind 682 000 Franken an finanziellen Zusagen, Sachleistungen und Unterstützung durch das örtliche Gewerbe zusammengekommen. Dies reicht jedoch noch nicht aus, die benötigten 1.5 Millionen Franken für die Sanierung des unter Schutz gestellten Häuschens an der Gerlisbergstrasse 2 und den Bau eines angrenzenden Pavillons zu finanzieren. Die Deadline jedoch naht. Bis Ende Jahr muss der Betrag, laut einem Beschluss der Kirchgemeindeversammlung Breite, zusammenkommen. Nur dann überlässt sie dem Verein das Gebäude Centrumshüsli für einen symbolischen Betrag von tausend Franken.

Gemeinde einbinden

Den Befreiungsschlag erhoffen sich die Initianten nun mit ihrer Einzelinitiative, welche die politische Gemeinde in das Projekt einbinden möchte. Konkret geht es um einen «à fonds perdu»-Betrag von 500 000 Franken, welcher gesprochen werden soll, um das Projekt umzusetzen. Darüber müssen an der Gemeindeversammlung vom 16. September die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Bassersdorf entscheiden. Eine Annahme könnte dabei auch eine Signalwirkung haben, die verbleibenden 318 000 Franken durch weitere «Sponsoren» zusammenzubringen.

«Der Gemeinderat anerkennt das Engagement der Initianten, das denkmalgeschützte Centrumshüsli zu sanieren und als Ort der Begegnung der Bevölkerung zugänglich zu machen. Er sieht darin die Chance, das Kulturangebot in Bassersdorf auszubauen und dieses künftig mit dem Verein Centrumshüsli neu zu organisieren», schreibt der Gemeinderat in den Weisungen, lässt jedoch gleichzeitig über einen Gegenvorschlag abstimmen. Dieser sieht vor, dass der Verein Centrumshüsli diese 500 000 Franken als rückzahlbares Darlehen erhalten soll, verbunden mit zusätzlichen Verpflichtungen. So soll im Projekt eine öffentliche Toilette eingeplant, sowie der Verein in die Durchführung von kulturellen Aktivitäten der Gemeinde aktiv eingebunden werden. Das Ganze soll in einer Leistungsvereinbarung geregelt werden, bei dem die besagten Zusatzleistungen von der Gemeinde wieder rückvergütet werden. Die Rückzahlung des Darlehens soll innert 20 Jahren erfolgen. Das würde bedeuten, dass der Verein rund 25 000 Franken pro Jahr zurückzahlen müsste. Doch woher soll das Geld kommen? Christoph Füllemann vom Verein Centrumshüsli erklärt: «Dieser Betrag sollte durch die Vergütung der Gemeinde für die Zusatzleistungen gedeckt werden können», zeigt er sich überzeugt.

Festhalten an Initiative

Der Verein hält aber trotzdem an seiner Initiative fest. «Wir möchten sicherstellen, dass diese finanziellen Verpflichtungen den Verein nicht überstrapazieren und dass auch die zusätzlichen Auflagen (zum Beispiel das öffentliche WC) mit unserem Konzept eines kleinen, gepflegten Veranstaltungsorts vereinbar sind. Aus diesem Grund favorisieren wir unsere Initiative weiterhin gegenüber dem Gegenvorschlag, sind aber im Falle einer Annahme des Gegenvorschlags auch zu entsprechenden Gesprächen mit dem Gemeinderat bereit», schreibt der Verein in seinem Newsletter.

Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskomission (RGPK) hat in den Weisungen zur Gemeindeversammlung ebenfalls Stellung bezogen. Sie unterstützen den Gegenvorschlag des Gemeinderates, auch wenn sie in ihren Ausführungen bedenken äussern, wie der Verein diesen Betrag von 500 000 Franken realistisch zurückzahlen kann. «Die RGPK appelliert daher mit Nachdruck an den Gemeinderat, die Verträge so auszugestalten, dass der finanziellen Sicherung des Darlehens höchstes Gewicht beigemessen wird und fordert ihn auf, die entstehenden Kosten so zu budgetieren, dass es insgesamt nicht zu einer Aufwanderhöhung kommt», so die RGPK. Gegen diesen Freibetrag spreche ausserdem die Befürchtung, dass dies Begehrlichkeiten von anderen Vereinen weckt und als Präjudiz für spätere Forderungen gelten könnte.

Die Gemeindeversammlung vom 16. September wird nun darüber entscheiden, wie wichtig ihr eine kulturelle Bereicherung im Dorf ist, mit oder ohne öffentliche Toilette.

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