Bassersdorf

Japankäfer: Bassersdorf gehört neu zum Befallsherd

Der Befall des Japankäfers in Kloten war 2025 nach wie vor stark auf die Sportanlage Stighag konzentriert. Einzelne Käfer wurden aber auch in Fallen weiter ausserhalb gefangen. Für 2026 werden deshalb der Befallsherd und die Pufferzone, in denen verschiedene Massnahmen gelten, ausgedehnt. Neu im Befallsherd liegt auch die Gemeinde Bassersdorf.

Der Japankäfer ist letztes Jahr auch in Bassersdorf in die Falle gegangen, weshalb dieses Jahr die Gemeinde zum Befallsgebiet gehört. (zvg)

Neu zu den Befallsherden gehören ausserdem Opfikon, Dietlikon, Lufingen, Winkel, Oberglatt und Rümlang, wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt. Gemäss Vorgaben des Bundes muss rund um das Gebiet, in dem ein Befall mit Japankäfern festgestellt wird, ein Befallsherd (in der Karte rot markiert) ausgeschieden werden. Für dieses Gebiet gelten spezifische Massnahmen, um den Japankäfer zu tilgen. Um den Befallsherd herum wird eine Pufferzone von fünf Kilometern Radius (in der Karte gelb markiert) ausgeschieden, damit die weitere Ausbreitung möglichst verhindert wird.

Massnahmen im Befallsherd

Vom 1. Juni bis 30. September 2026 ist es im Befallsherd verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot hilft, den Boden unattraktiver für die Eiablage zu machen. Denn Japankäferweibchen bevorzugen dafür feuchte Wiesen. Die Gemeinden können Ausnahme beantragen für öffentliche Grünflächen wie Freibäder oder Sportplätze, wenn diese im Spätsommer mit Nematoden (Fadenwürmern) behandelt werden.

Folgende Materialien dürfen Befallsherd nicht verlassen:

Grüngut

Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, wird der Wegtransport von Grüngut untersagt. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports insektensicher abgedeckt wird. Die Entsorgung über die Grünabfuhr der Gemeinde bleibt weiterhin möglich.

Kompost 

Es darf kein Kompost aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. So soll verhindert werden, dass Larven oder Käfer, welche sich im Kompost befinden könnten, in andere Gebiete verschleppt werden. Ausgenommen ist Material aus professionellen Kompostieranlagen.

Bodenmaterial 

Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 cm (z.B. von Baustellen) darf nicht aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden. Es muss bei der Eberhard Bau AG an der Steinackerstrasse 56 in Kloten zwischengelagert werden. Unter Auflagen kann das Bodenmaterial alternativ auf der Baustelle zwischengelagert oder – sofern es chemisch oder biologisch stark belastet ist – in eine Deponie gebracht werden.

Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen den Befallsherd nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko mehr besteht, damit Erde und darin befindliche Japankäferlarven zu verschleppen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Das rot markierte Gebiet gehört dieses Jahr zum Befallsherd, das gelb markierte Gebiet zur Pufferzone. (zvg)

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