Handysucht als Auslöser
Am Bezirksgericht Bülach wurde am Mittwoch der 19-jährige Täter, der zwei Sozialpädagoginnen im Landheim Brüttisellen mit einem Messer angriff und schwer verletzte, verurteilt.
Der Februar 2024 wird den Mitarbeitenden und Bewohnenden im Landheim Brüttisellen noch lange in Erinnerung bleiben. Dannzumal hatte ein 19-jähriger Landheim-Bewohner zwei Sozialpädagoginnen bei einer Ausschreitung übel im Gesicht verletzt. Die Betroffenheit war gross.
Mit dem Prozess dringen nun Einzelheiten an die Öffentlichkeit. Der Streit entzündete sich, weil der 19-jährige Pakistani sein zuvor eingezogenes Mobiltelefon von einer Sozialpädagogin zurückverlangte. Anscheinend war er handysüchtig. Da sie es ihm nicht sofort aushändigte, griff er sie mit einem Messer an, dass er bei sich trug. In der Anklageschrift steht, dass er auf der Frau kniete und sie so fixierte sowie ihr schwere Schnitte im Gesicht zufügte. Die Hilfeschreie wurden von einer Arbeitskollegin und einem Praktikanten gehört, die sofort zu Hilfe heilten.
Zwar konnte die Kollegin den Angreifer wegstossen, so dass sich das erste Opfer befreien konnte. Daraufhin ging der Pakistani auf den Praktikanten los, was seine Kollegin zu verhindern versuchte. Der Täter nahm sich dann der zweiten Frau an und traktierte auch diese mit dem Messer ins Gesicht. Am Ende gelang es dem Praktikanten, dem Angreifer das Messer mit einer Giesskanne aus der Hand zu schlagen und ihn dingfest zu machen.
Der junge Täter stammt aus Pakistan und gelangte in einer Reise über zwölf Länder 2019 in die Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, er wurde jedoch vorläufig aufgenommen. Zum ersten Mal in seinem Leben besuchte er eine Schule und war im dritten Lehrjahr als Metallbauer tätig, hatte gar eine Arbeitsstelle in Aussicht. Nun verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchter Tötung bei der ersten Frau und schwerer Körperverletzung der zweiten Frau. Sie verwies ihn zudem für zehn Jahre des Landes.



