Neophyten-Areal: Noch keine Lösung in Sicht
Die Anwohner des mit invasiven Neophyten verseuchten Grundstücks an der Brunnenstrasse verwerfen nach Diskussionen rechtliche Schritte und hoffen weiter auf ein Einsehen der Eigentümer.
Bei den acht Parteien der Interessengemeinschaft Brunnenstrasse, die seit Jahren verzweifelt gegen das mit invasiven Neophyten überwucherte Grundstück in ihrer Nachbarschaft kämpfen, macht sich Ernüchterung breit. Die IG hatte von der Gemeinde in einer schriftlichen Anfrage wissen wollen, ob die Gemeinde die Säuberung eines solchen Grundstücks verfügen und wie man Private stärker in die Pflicht nehmen könne, invasive Neophyten auf ihrem Grundstück zu bekämpfen (wir berichteten).
Die nun vorliegende Antwort überzeugt die Unterzeichnenden nicht. «Die Verantwortlichen haben sich zwar Mühe gegeben und uns mit drei Seiten eine ausführliche Antwort geliefert», meint Mitunterzeichnerin Brigitte Meier anerkennend. «Aber dies tröstet uns nicht über die Tatsache hinweg, dass wir einer Lösung keinen Schritt nähergekommen sind.» Die Gemeinde verweist in ihrer Antwort darauf, dass ihr bei Neophyten wie der Goldrute oder dem Berufkraut juristisch die Hände gebunden sind. Der Bund prüfe zwar eine eigentümerverbindliche Bekämpfungspflicht, aber noch sei diese nicht ins Umweltschutzgesetz aufgenommen.
«Wir appellieren weiter an die Verantwortung der Eigentümer gegenüber den Anwohnern»
Mit Bekanntwerden des Falles hat sich bei der IG eine Juristin gemeldet, die namentlich nicht genannt werden will. Sie kann einen Erfolg auf dem juristischen Weg nicht ausschliessen. «Gemäss ihr könnte es sich für Geschädigte durchaus lohnen, sowohl öffentlich-rechtliche als auch nachbarrechtliche Aspekte abzuklären und somit den zivilrechtlichen Weg einzuschlagen», erzählt Meier.
Schädliche Immissionen
Denn da aus dem Nachbargrundstück schädliche Immissionen auf umliegende Grundstücke entstehen, sei es denkbar, dass besagter Nachbar sämtliche Kosten übernehmen müsste, die durch die Entfernung der Neophyten auf den Grundstücken der Anwohner erwachsen würden. «Die IG Brunnenstrasse wird dieses Vorgehen jedoch als Gesamtheit nicht anstreben», sagt Meier. Der Aufwand für den juristischen Weg scheint für die Geschädigten zeitlich und allfällig auch finanziell zu hoch zu sein. Man hofft weiter darauf, dass aussergerichtlich eine Lösung gefunden wird.
Beim Eigentümer handelt es sich um eine Erbengemeinschaft mit zwei Parteien; eine Kontaktaufnahme war indes nicht möglich. Eine der Personen wohnt in Winterthur, die andere in Bassersdorf. «Wir meinen weiterhin, dass die Eigentümer oder der Verwalter die Verantwortung trägt für die ordnungsgemässe Bewirtschaftung der Parzelle», betont Meier. Vielleicht lese ja zumindest eine der beiden Personen den dorfblitz. «Wir appellieren weiter an die Verantwortung der Eigentümer gegenüber den Anwohnern», so Brigitte Meier.