Bassersdorf

Stellungnahmen zur Bassersdorfer Bau- und Zonenordnung (BZO)

Im Juni 2022 befinden die Bassersdorferinnen und Bassersdorfer an einer Gemeindeversammlung über ihre kommunale Nutzungsplanung beziehungsweise über die revidierte Bau- und Zonenordnung ( BZO ). Noch bis am 16. November diesen Jahres können interessierte Kreise in der so genannten öffentlichen Mitwirkung zum neuen Regelwerk Stellung nehmen.

Das nördliche Bahnhofsgebiet soll im neuen Zonenplan als zweite Zentrumszone etabliert werden. Hier ein Beispiel, wie der Bahnhof selbst attraktiver gestaltet werden könnte. ( zvg )

Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Bassersdorf stammt aus dem Jahr 1995. Nun wurde sie nach einer Teilrevision im Jahr 2009 gesamtheitlich unter die Lupe genommen, um sie den heutigen, geänderten Bedürfnissen anzupassen.
An einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Anfang Oktober hatten Interessierte die Gelegenheit, die wichtigsten Neuerungen der revidierten BZO zu erfahren. Am 1. November wird ausserdem an einer weiteren und letzten Planungssprechstunde mit Experten die Möglichkeit geboten, Fragen und Anliegen zum neuen Regelwerk direkt zu klären.

Bestandteile der BZO
An der Informationsveranstaltung erfuhren die Anwesenden von Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler und von Peter von Känel vom Planungsbüro Suter-von Känel-Wild, welches die Planungskommission bei der
Ausarbeitung unterstützt, aus welchen Bestandteilen sich die BZO zusammensetzt und welches die wichtigsten Änderungen und Anpassungen sind, welche nun in diese Revision eingeflossen sind.

Die Grundlage dieser Überarbeitung ist die « Entwicklungsstrategie Bassersdorf 2030 », welche in verschiedenen Workshops mit der Bevölkerung erarbeitet wurde und vom Gemeinderat 2016 verabschiedet worden ist. Aufgrund übergeordneter Planungen – zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Bau des Brüttenertunnels oder der Weiterführung der Glattalbahn von Kloten nach Bassersdorf – wurden entsprechende Ergänzungen vorgenommen, die nun ebenfalls bei der BZO-Revision berücksichtigt werden mussten. Grundlage für die BZO bildet die kommunale Richtplanung, die vom 9. April bis 8. Juni 2021 öffentlich auflag und an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember den Stimmbürgern vorgelegt wird. Dazu kommen übergeordnete Vorgaben von Bund, Kanton und der Region, welche es ebenfalls zu berücksichtigen gilt.

Im Wesentlichen gehe es bei der Bau- und Zonenordnung darum, so Peter von Känel, festzulegen, wo was wie gebaut werden kann und darf. Dabei bilden die Bauordnung und der Zonenplan sowie Gestaltungs- und Erschliessungspläne, insbesondere jene der Kernzone, die Aussichtsschutzpläne sowie die Quartier- und Baulinienpläne die Grundlage der BZO. Alle diese Vorlagen wurden von einer breit abgestützten Planungskommission überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst.

Im neuen Zonenplan wurden beispielsweise an über 40 Stellen auf dem Gemeindegebiet Anpassungen vorgenommen. So wurden einzelne Zonen leicht vergrössert oder verschoben, da Zonengrenzen oftmals mitten durch ein Grundstück liefen. Mit einer Bereinigung, so von Känel, habe man wieder klare Verhältnisse geschaffen.

Zwei neue Zentrumszonen
Eine der wichtigsten Änderungen im Bassersdorfer Zonenplan ist die Schaffung zweier neuer Zonen, den sogenannten Zentrumszonen A und B. Damit soll es möglich werden, diese Zonen in Zukunft weiterzuentwickeln. Das Gebiet um den heutigen Dorfplatz wurde zur Zentrumszone erweitert. Dabei sollen ein Teil der Kernzone sowie angrenzende Wohnzonen zur neuen Zentrumszone werden. Erlaubt sein sollen dort neu Gebäude mit einer Fassadenhöhe von 15 Metern mit einem überhohen Erdgeschoss für neue gewerbliche Nutzung und drei Obergeschossen für Wohnungen. Dabei sollen auch eine entsprechend höhere Baudichte sowie Arealüberbauungen erlaubt sein.

Zusätzlich als Zentrumszone ausgewiesen wird das Gebiet nördlich des Bahnhofs (neu Zentrumszone B). Dieses Gebiet, so der Planungsexperte, erfülle hervorragende Voraussetzungen, dieses in Zukunft zu entwickeln. Dort, wo heute die Busse halten oder Autos im Park and Ride abgestellt werden, soll in Zukunft höher und verdichteter gebaut werden können, um weitere Dienstleistungen zu ermöglichen, so von Känel. Auch für die SBB sei es interessant, dieses Gebiet einer attraktiven Nutzung zuzuführen. Es sei jedoch klar, dass die benannte Zentrumszone B nur eine Nebenfunktion zum Zentrum rund um den Dorfplatz haben werde. Doch gerade in Bezug auf die zukünftige vielfältigere Nutzung des Gebietes Pöschen, südlich des Bahnhofes, sei eine Entwicklung interessant.

Gebiet Pöschen entwickeln
Gerade dieses Gebiet hat man besonders im Visier. Diese heutige Gewerbezone soll, gemäss dem neuen Zonenplan, als gemischte Zone mit Gewerbe- und Wohnraum ausgezeichnet werden. Ein Masterplan für dieses Gebiet rechnet vor, dass dereinst auf einer Fläche von 21 000 Quadratmetern Dienstleistungsbetriebe mit mehreren 100 Arbeitsplätzen angesie­delt werden könnten. Dazu kämen 29 000 Quadratmeter Wohnraum, was 580 Menschen Raum bieten könnte. Dass ein solches Gebiet nicht von heute auf morgen entwickelt werden kann, ist auch den Planern klar. Dies brauche seine Zeit und sei eher in der zweiten Hälfte der Dekade denkbar, so von Känel. Ausserdem werde dies eines der Gebiete, das mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werde, damit die Stimmbürger später nochmals darüber entscheiden können.

Ein wichtiges Thema der revidierten BZO sind die baulichen Möglichkeiten in der Kernzone. Hier ist das oberste Gebot, die Identität und das Ortsbild zu erhalten. Bauten, welche das Ortsbild prägen, beispielsweise Gebäude entlang der Klotenerstrasse, wurden neu bezeichnet. Sie müssen bei einem Neubau in der gleichen Art und am gleichen Ort wieder aufgebaut werden. Ein spezielles Augenmerk erfährt auch das Thema Klima und Ökologie. Neu wird eine Grünflächenziffer eingeführt. Das heisst, dass bei 1000 Quadratmetern Fläche, die bebaut wird, mindestens 30 Prozent Grünfläche ausgewiesen werden muss. Dies im Sinne des Ortsklimas und der Siedlungsökologie. Dazugerechnet werden sollen Vorgärten, Flachdachbegrünungen und Siedlungsränder. Auch wird vorgeschrieben, dass pro fünf Parkplätze ein Baum gepflanzt werden muss.

Ebenfalls neu geregelt werden soll die Anzahl der Parkplätze in der überarbeiteten BZO. Die Regel gilt, je näher die Parkplätze am öffentlichen Verkehr liegen, je weniger Parkplätze können bewilligt werden. Auch der Forderung nach mehr Veloabstellflächen soll nachgekommen werden. Neu soll in Wohnhäusern pro Zimmer ein Veloabstellplatz zur Verfügung gestellt werden, sieht die revidierte BZO vor.

Mitwirkung gefragt

Bis am 16. November hat die Bevölkerung nun Gelegenheit, zum Entwurf der neu vorgelegten BZO Stellung zu nehmen und Änderungswünsche anzubringen. Dazu berechtigt sind Bürger, aber auch Parteien, Verbände und Organisationen. Auf Nachfrage des dorfblitz haben schon verschiedene Interessierte ihre Anliegen deponiert. Die Planungskommission wird diese Einwendungen auswerten und wo sinnvoll in den BZO-Entwurf einfliessen lassen. Die finalisierte BZO soll im Juni 2022 an einer Gemeindeversammlung verabschiedet und festgesetzt werden.

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