Bassersdorf

Varianten des Hochwasserschutzes diskutiert

Mitte März fand im Schulhaus Chrüzacher der zweite Infoabend des Gemeinderates statt. Hauptthema war der Stand der Projektarbeiten zum Hochwasserschutz.

Eine mögliche Variante ein hundertjährliches Hochwasser vom Dorf abzuwenden, wäre ein rund zwei Kilometer langer Stollen oberhalb des Dorfes. (rh)
Bei einem wirklichen Hochwasser würde der Wasserlauf des Altbaches (wie im Bild im Januar 2021) kaum Stand halten. (rh)

Die Gemeinde ist seit vielen Jahren bemüht, Konzepte für ein mögliches hundertjährliches Hochwasser zu entwickeln. Doch nun macht der Kanton Druck, die entsprechenden Massnahmen zeitnah umzusetzen. Diese Präventionsmassnahmen liegen in der Verantwortung der Gemeinde. Richard Dunkel, Gemeinderat und Vorsteher des Ressorts Bau + Werke, sowie Abteilungsleiter Patrik Baumgartner gaben den Anwesenden einen Überblick über den Stand des Projektes.

Kernstück Gefahrenkarte

Kernstück sei die rechtsverbindliche Gefahrenkarte aus dem Jahr 2016. Diese gibt einen Überblick, welche Gemeindegebiete bei einem hundertjährlichen Hochwasser geflutet würden, erklärte Baumgartner. Und das wären grossen Teile des Dorfes. Diese müssten mit geeigneten Massnahmen geschützt werden.

Zwei Varianten angedacht Auf dem Tisch liegen derzeit zwei Varianten: Bei der ersten Variante sollen die Hochwasserabflüsse von Altbach und Birchwilerbach oberhalb des Dorfes in einem zu erstellenden Entlastungsstollen von insgesamt rund 1,9 Kilometern Länge und drei Metern Durchmesser abgeleitet werden. Dieser Stollen soll dann unterhalb des Friedhofs an die Oberfläche münden, wo der Bachtobelbach, der neugestaltet und offengelegt werden müsste, die Hochwasserabflüsse aufnehmen und zum Altbach auf der Höhe der bxa hinunterführen könnte. Die Variante «Gewässerbau im Siedlungsgebiet» sieht den Ausbau der bestehenden Gewässer (namentlich des Alt- und des Auenbachs) durch das Dorf vor. Dazu ist ein umfassender Profilausbau an allen Gewässern sowie Anpassung oder Neubau der meisten Brücken notwendig.

Vertiefte Abklärungen

Welche der beiden Varianten nun umgesetzt werden soll und mit welchen Auswirkungen auf das Siedlungsgebiet, die Ökologie und den entsprechenden Kostenfolgen, wird derzeit in einem Vorprojekt geklärt, welches der Gemeinderat vergangenes Jahr in Auftrag gegeben hatte. Aus fünf Bewerbern wurde damals das Team IUB Engineering aus Zürich ausgewählt. Diese sind nun daran, die beiden Varianten im Detail auszuarbeiten mit anschliessender Vernehmlassung bei den kantonalen Fachstellen AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) und ALN (Amt für Landschaft und Natur) sowie dem Bundesamt für Umwelt BAFU (insbesondere betreffs Subventionen) sowie dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). In den weiteren Schritten folgen Variantenbewertung, Variantenentscheid, Planersubmission und Projektierung. Eine Realisierung kann frühestens ab 2026 in Angriff genommen werden.

Pro und Kontra diskutiert

In einem Workshop-Teil hatten die rund 60 Teilnehmenden an diesem Abend die Gelegenheit, die beiden Varianten zu diskutieren und ihre Meinung und Bedenken zu äussern. Viele der Anwesenden konnten sich grundsätzlich mit der Variante eines Stollens anfreunden, welcher relativ schnell realisiert werden könnte, wenn da nicht die prognostizierten hohen Baukosten von rund 30 Millionen Franken wären. Zwar könne man mit Subventionen von Kanton und Bund von rund 65 Prozent rechnen, sagte Baumgartner, doch viele fanden, dass selbst dann ein zu grosser Betrag an der Gemeinde hängen bliebe. Ein Gewässerausbau im Dorf würde dagegen viele Einzelprojekte, eine lange Realisierungszeit und mögliche Verzögerungen durch verschiedene Einsprachen bedeuten. Auch der Unterhalt des offenen Gewässers würde sich sehr aufwändig gestalten und ebenfalls Kosten verursachen, befanden viele. Die verschiedenen Argumente Pro und Kontra Stollen oder Gewässerausbau wurden von den anwesenden externen Fachexperten aufgenommen und sollen nun in die weitere Projektarbeit des Vorprojektes einfliessen, welches dann im Herbst 2023 vorliegen soll. Mit einem Variantenentscheid wird bis im Frühjahr 2024 gerechnet. Der definitive Entscheid wird dann an der Urne gefällt.

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