Bassersdorf

Verkehrs-Umleitungen geben zu reden

Immer wieder geben Verkehrs- oder Fussgängerumleitungen in der Bevölkerung zu reden und führen zu Anfragen bei der Polizeidienststelle. Das Unverständnis ist gross und der Ton oft rüde.

Die gekennzeichnete Umleitung für Fussgänger sorgt für Unmut. (sg)

Eine solche Stelle war kürzlich beim Geerenweg. Die Situation: wegen Umbauten an einer Liegenschaft stellten Handwerker ihre Lieferwagen auf dem Trottoir ab – stundenlang und ohne Entladung –, so dass Fussgänger gezwungen wurden, Umwege zu laufen, wie der Bassersdorfer Werner Dali ausführt. «Als ich bei der Polizei telefonisch intervenierte, hatte dies zur Folge, dass seither am Geerenweg nach dem alten Schulhaus und vor der Fahrzeugschranke bei der Nummer 10 je ein Verbotsschild für Fussgänger mit Umleitungsschild plaziert wurde.»

Er ärgert sich über die Gemeinde und deren Polizei, welche dies toleriere und damit Wirtschaftsförderung der besonders asozialen Art betreibe. Es gäbe viele Leute mit Rollator, Mütter mit Kinderwagen und Gehbehinderte, für die ein Umweg nicht so einfach sei. Für Dali stellt sich die Frage: «Wieso ein Fussgängerverbot und mit welcher rechtlichen Begründung?»

Güterabwägung Umleitungen

Polizeichef Thomas Rutz erhält oft Anfragen wegen temporärer Sperrungen infolge Um- und Neubauten. Es gehe dabei um eine Güterabwägung, die nicht immer einfach zu verstehen sei, das sei ihm bewusst. Bei grösseren Neubauten werde bereits bei der Baubewilligung ein Bauinstallationsplan eingefordert. Ist öffentlicher Grund betroffen und hat die Baustelle Einfluss auf den Durchgangsverkehr, müssen unter Umständen Massnahmen wie Umleitungen oder temporaräre Verbote getroffen werden. Bis zu einer Dauer von 60 Tagen kann die Polizei diese verfügen, länger dauernde Massnahmen müssen öffentlich ausgeschrieben werden, so dass sich die Bürger mit einer Einsprache wehren könnten. «Es ist klar geregelt, wie man damit umgeht.»

Solche Eingriffe seien keine Schikane, sondern gelten klar der Sicherheit und der Minimierung eines Unfallrisikos, ob es sich nun um Bauarbeiten im Tiefbau oder in Folge einer Haussanierung handle. Im obigen Fall hätte es sich um den Einbau von Fenstern an einer Liegenschaft am Geerenweg gehandelt und daher sei es nicht zu verantworten gewesen, dass grosse Glasscheiben an dieser engen Stelle des Geerenwegs über eine weite Strecke getragen werden, nicht zuletzt zur Sicherheit der Fussgänger.

Für Werner Dali war die Begründung von Thomas Rutz nicht stichhaltig und er bleibt dabei, dass die Behörden zu wenig über Alternativen nachdenken würden, sondern ein Problem möglichst einfach auf Kosten der Bürger lösen wollten. Thomas Rutz dazu: «Wir beschneiden keine Rechte der Bürger, aber es wird immer wieder Situationen geben, wo es zu Beeinträchtigungen einzelner kommen kann; das Zusammenleben auf so engem Raum fordert dies.»

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