Bassersdorf

Verkehrsregeln gelten auch für E-Scooter-Fahrer

Pfeilschnell und ohne wahrnehmbare Geräusche nähern sie sich dem nichtsahnenden Fussgänger: E-Scooter. Leider ist vielen Benutzenden solcher Gefährte nicht klar, dass es für diese Art der Verkehrsteilnahme Regeln gibt.

Jugendliche mit vierzehn Jahren dürfen bereits einen E-Scooter fahren, sofern sie einen Führerschein der Kategorie M oder G besitzen.

Zweifellos ein tolles Gefühl, mit stattlicher Geschwindigkeit über den Asphalt zu «cruisen». Das Fahrvergnügen hat aber seine Grenzen. So darf ein Jugendlicher mit vierzehn Jahren bereits einen E-Scooter fahren, sofern er einen Führerschein der Kategorie M oder G besitzt. Ab 16 Jahren ist die Nutzung ohne Ausweis erlaubt. Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, droht gemäss Strassenverkehrsgesetz eine Busse. Zudem ist eine maximale Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde erlaubt. Zwei funktionierende Bremsen und eine intakte Beleuchtung sind zwingend vorgeschrieben. Das Tragen eines Helms wird lediglich empfohlen, ist keine Pflicht.

Bussen verteilt

Für E-Scooter gelten Verkehrsregeln wie für andere auch: auf dem Trottoir zu fahren ist nicht erlaubt. Die Polizei Bassersdorf führt diesbezüglich Kontrollen durch. «Viele dieser Elektroscooter sind durch Manipulationen schneller als erlaubt unterwegs. In diesem Zusammenhang wurden auch Fahrzeuge eingezogen und die verantwortlichen Lenkenden an die Jugendanwaltschaft verzeigt», informiert Marco Bachmann, Dienstchef-Stellvertreter der Polizei der Gemeinde Bassersdorf. Oft ist unklar, wo E-Scooter fahren dürfen. So ist es gestattet über den Dorfplatz zu fahren, da sie zur Kategorie «Leichte Motorfahrräder» gehören, welche vom signalisierten Fahrverbot explizit ausgenommen seien, erklärt Bachmann.

Vernehmlassung eröffnet

In der Schweiz ist es möglich, einen E-Scooter zu kaufen, der jedoch auf öffentlichen Strassen nicht gefahren werden darf. Somit obliegt es der eigenen Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob und wo er sein E-Trottinett fahren darf.
Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat die Vernehmlassung «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» eröffnet. «Es ist davon auszugehen, dass das Fahren dieses modischen Gefährts schon bald den gleichen Regelungen wie jenen für Mofas unterliegt, das heisst Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde sowie Helm-, Kontrollschild- und Ausweispflicht», informiert Marco Bachmann abschliessend.

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