Region

Erfolgreiche Unterschriftensammlung

Mehrere Bürgerorganisationen sammelten in den letzten Wochen eifrig Unterschriften und übergaben am 15. April die nötige Anzahl von 6000 Unterschriften an die Direktion der Justiz und des Innern in Zürich. Gefordert ist die Einhaltung der siebenstündigen Nachtruhe.

Erfreute Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerorganisationen: Flughafen-Nachtruhe-Initiative kommt zustande. (zvg)

Das Lachen auf den Gesichtern der Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerorganisationen war breit, als sie am Sechseläuten-Montag die Unterschriftenboxen der Direktion der Justiz und des Innern in Zürich abgaben. Die geforderten 6000 Unterschriften für die Gültigkeit einer Initiative haben sie mit einem gemeinsamen Effort erreicht. Sie fordern die Einhaltung der Nachtflugordnung durch den Staat, die im bestehenden Flughafengesetz eine Nachtflugsperre von sieben Stunden zwischen 23 Uhr und sechs Uhr früh vorschreibt. Dieser meldet Übertretungen der Aufsichtsbehörde des Bundes und ergreift Massnahmen bei Verletzungen des Nachtflugverbotes. In der heutigen Praxis finden täglich Flugbewegungen nach 23 Uhr statt, mokieren die Initianten. Die regelmässige Verletzung der Nachtruhesperre durch die Flughafen Zürich AG soll mittels der vorliegenden Initiative unterbunden werden.

Schutz der Lebensqualität

Eine ungestörte Nachtruhe von sieben Stunden diene dem Schutz der lokalen Bevölkerung, schreiben sie in einer Mitteilung. «Diese Initiative ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität rund um den Flughafen Zürich», betont Georg Brunner, Präsident von «Fair-in-Air». Die Initiative wurde von einem breiten Bündnis lokaler Bürgerorganisationen vorangetrieben wie «Fair-in-Air», Verein Ikarus Erben, IDEA Flugplatz Dübendorf, VFSN, IG pro züri 12 und Fluglärmsolidarität.

«Brandgefährliche Initiative»

Die Vereinigung «Weltoffenes Zürich» stuft diesen Vorstoss als «brandgefährlich» ein nach dem deutlichen Ja zu den Pistenverlängerungen im März, wie sie in einer Medienmitteilung kontern. Sie sehen darin einen Direktangriff auf den Drehkreuz-Betrieb am Flughafen Zürich. «Die Umsetzung dieser Initiative würde die internationale und interkontinentale Anbindung Zürichs und der Schweiz nachhaltig schädigen. Das ist verantwortungslos.» Sie gehen sogar einen Schritt weiter und bezeichnen diese Initiative als rechtswidrig und verlangen, sie als ungültig erklären zu lassen. «Die Betriebszeiten des Flughafens sind abschliessend im Bundesrecht geregelt. Eine abweichende Regelung im kantonalen Recht ist unzulässig. Alles andere ist eine Irreführung der Stimmberechtigten», macht die Vereinigung ihrem Unmut Luft. Die halbe Stunde zwischen 23 bis 23.30 Uhr dürfe heute für den Verspätungsabbau bereits genutzt werden und die Nachtruhe sei in den letzten Jahren bereits massiv ausgedehnt worden.

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