Baurekursgericht entscheidet gegen Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach
Die Eigentalstrasse soll ab August 2027 definitiv für den motorisierten Individualverkehr geschlossen werden. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat bestätigt, dass die Vereinbarung zur Schliessung der Eigentalstrasse nicht einseitig von den Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach rückgängig gemacht werden kann und der Widerruf rechtswidrig ist.
Das Eigental ist eines der umkämpftesten Gebiete im Zürcher Unterland. Aber eben auch eines der bedeutendsten Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Kanton Zürich. Die Naturschutzorganisationen sprechen von einem der bedeutendsten Amphibienlaichgebiete im Kanton.
Der Kanton mit involvierten vier Amtsstellen, die Naturschutzorganisationen BirldLife, Pro Natura und WWF sowie die Anrainer-Gemeinden einigten sich 2017 am Runden Tisch auf eine Schliessung der Eigentalstrasse 2027 mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Je näher dieser Termin nun heranrückte, desto grösser wurde in den Gemeinden die Kritiker dieser Vereinbarung. In Nürensdorf und Oberembrach wurden aufgrund von Initiativen hohe Beträge vom Volk gesprochen, um alle rechtlichen Möglichkeiten zu beschreiten, um die Eigentalstrasse offen zu halten.
Widderuf der Vereinbarung
Im Oktober 2025 widerriefen die Gemeinderäte von Nürensdorf und Oberembrach die Vereinbarung des Runden Tisches. Der Kanton Zürich reagierte daraufhin mit einem Rekurs und verwies auf die Rechtssicherheit der 2017 geschlossenen Vereinbarung. Aus Sicht der Baudirektion habe sich die verkehrliche und ökologische Ausgangslage seit damals nicht wesentlich verändert. Dies stellen die sich mittlerweile in einer Allianz «Unser Eigental» zusammengeschlossenen 677 Personen und 13 Gemeinden in Frage. Die Ausgangslage habe sich in den vergangenen Jahren verändert, und die Anliegen der Bevölkerung sowie der Gemeinden müssten weiterhin angemessen berücksichtigt werden, so die Allianz. Sie forderten, die wichtige Verbindung zwischen Nürensdorf und Oberembrach solle im heutigen Rahmen erhalten bleiben.
Rechtliches Gehör verletzt
Der nun publizierte Entscheid des Baurekursgerichtes hält fest, dass die Gemeinden das rechtliche Gehör der betroffenen Naturschutzorganisationen und weiterer legitimierter Parteien verletzt habe. Wie die Naturschutzorganisationen in einer Medienmitteilung publizieren, handelten die Gemeinderäte im Alleingang, ohne jede Anhörung. Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass das Koordinationsgebot gemäss Raumplanungsgesetz verletzt wurde: Der Widerruf der aus Naturschutzgründen beschlossenen Strassensperrung hätte zwingend mit der zuständigen Baudirektion abgestimmt werden müssen.
«Man muss sich auf gemeinsam getroffene Abmachungen verlassen können»
Die einseitige Kündigung stelle nicht nur eine Rechtsverletzung dar, sondern sei auch ein Vertrauensbruch. «Man muss sich auf gemeinsam getroffene Abmachungen verlassen können», sagt Selma L’Orange vom WWF Zürich. Kathrin Jaag, Co-Geschäftsführerin von BirdLife Zürich, betont: «Dieses Urteil stärkt den Rechtsstaat und zeigt, dass demokratisch und rechtsgültig beschlossene Naturschutzmassnahmen nicht einfach einseitig ausgehebelt werden können.» Sie fordern nun, dass Gemeinden, Kanton und zuständige Stellen unverzüglich die notwendigen planerischen und rechtlichen Schritte zur Schliessung einleiten.
«Das übergeordnete Verkehrsnetz ist überlastet und lenkt den Verkehr jetzt über Quartierstrassen und kleine Weiler.»
In einem Beitrag im Regionaljournal SRF sagt Michael Gerschwyler, baldiger Gemeindepräsident von Oberembrach, dass man mit Nürensdorf die Situation genau analysieren werde. Das Versprechen des Kantons, das übergeordnete Verkehrsnetz bereit zu machen für den zusätzlich anfallenden Verkehr bei einer Schliessung, sei so nicht eingehalten worden. «Das übergeordnete Verkehrsnetz ist überlastet und lenkt den Verkehr jetzt über Quartierstrassen und kleine Weiler.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

